In dem Papier schlägt der NIHK unter anderem die Schaffung einer zentralen Landesvergabeplattform vor. Alle Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in Niedersachsen sollten dort publiziert werden. Das Gutachten des BMWi beziffert das bundesweite Einsparungspotenzial durch eine solche zentrale Bekanntmachung auf 800 Mio. Euro. Darüber hinaus fordert der NIHK die Einführung effizienter Online-Vergabe-Verfahren. Das damit verbundene bundesweite Einsparungsvolumen liegt nach der Studie bei 1 bis 1,3 Mrd. Euro. Die Zahl der Eignungsnachweise, die Unternehmen im Vergabeverfahren vorzulegen haben, sollte aus Sicht des NIHK verringert werden. Jährliche Zertifizierungen (sog. Präqualifikationen) sollten durch alle Vergabestellen als Ersatz für Einzelnachweise bei jeder Ausschreibung anerkannt werden müssen.
Der NIHK hat die Landesregierung darüber hinaus aufgefordert, sich für eine grundlegende Vereinfachung des deutschen Vergaberechts einzusetzen. Das Landesvergabegesetz sollte nach dem EuGH-Urteil gegen die Tariftreueregelung ganz abgeschafft und durch einen auf wesentliche Punkte beschränkten Landeserlass ersetzt werden. Eine europarechtlich zulässige wirksame Alternative zur Tariftreuebestimmung ist aus Sicht des NIHK nicht möglich. Das NIHK-Positionspapier kann unter www.n-ihk.de abgerufen werden.