Wie groß der Änderungsbedarf noch ist, habe die kürzlich erfolgte Expertenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages gezeigt. "Nach dieser Schelte heißt es nun nachsitzen", mahnt Harms. Zu diesem Ergebnis sei auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme gekommen. Nach Vorstellung der Länderkammer muss die vorgesehene Behaltensfrist von 15 Jahren bei der Unternehmensübergabe reduziert werden. In einem schnelllebigen Wirtschaftssystem seien schon zehn Jahre, die den Unternehmen als Restriktion für die Steuerverschonung aufgebürdet werden soll, zu viel. Es dürfe auch nicht sein, dass die Steuer in voller Höhe gezahlt werden muss, wenn der Betrieb im letzten Jahr der Behaltensfrist wegen Insolvenz oder mangels eines geeigneten Nachfolgers aufgegeben bzw. veräußert werde. Auch an vielen anderen Stellen sei noch Änderungsbedarf, das gehe bis hin zur Formulierung von klaren Regelungen.
"Bleibt das so, befürchte ich eine Klagewelle, die am Ende zu Änderungen führen wird. Für viele Unternehmen kommt das dann aber zu spät", gibt Harms zu bedenken.
Anfragen zum Thema können direkt an die für "Starthilfe, Finanzierung, Steuern" federführende IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, Holger Bartsch, Tel. +49(4141)524144,Fax +49(4141)524111,E-Mail bartsch@stade.ihk.de, gerichtet werden.