Strafanwälte unterstützen in vielen Situationen mit deutlichem Mehrwert
Wird eine Person angezeigt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Eröffnung eines Verfahrens. Doch bevor es soweit ist, beginnen die Mühlen bereits zu malen. Im Briefkasten findet sich die polizeiliche Vorladung, je nach Delikt geht es aber auch weiter. Nikolai Odebralski ist Strafanwalt mit jahrelanger Erfahrung und weiß, in welchen Situationen sich potenzielle Mandanten an ihn wenden:
- Plötzliche Zustellung einer Vorladung als Beschuldigter in Strafsachen.
- Festnahme von Freunden und Verwandten und Überstellung in Untersuchungshaft.
- Einladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung.
- Unzufriedenheit mit dem eigenen Strafanwalt oder mangelnde Unterstützung.
- Wunsch nach Rechtsmitteln für Berufung oder Revision.
- Suche nach einem Interessenvertreter für die Insassen von Gefängnissen.
- Falsche Verurteilungen und die Suche nach einem Strafanwalt für ein Wiederaufnahmeverfahren.
- Beschuldigungen einer Sexualstraftat.
Nikolai Odebralski begleitet über 500 Strafverfahren pro Jahr
Der erfahrene Strafanwalt Nikolai Odebralski macht mehrmals im Jahr von sich reden. Seine Kanzlei hat sich seit 2010 darauf spezialisiert, Betroffene im Strafverfahren und insbesondere bei Sexualstrafdelikten zu betreuen und zu begleiten. Dabei kümmert er sich persönlich um seine Mandanten und gibt keine Fälle ab. Der Essener Strafanwalt ist Experte in der Mandantenbetreuung, hält aber auch immer wieder Vorträge rund um das Thema Sexualstrafrecht, unter anderem auf dem Deutschen Anwaltstag.
Mittlerweile verhandelt er über 500 Fälle pro Jahr für und mit seinen Mandanten, oft erreicht er dabei Verfahrenseinstellungen. Allein im April und Mai 2024 wurden drei zur Anzeige gebrachte Delikte eingestellt. So war ein Fitnesstrainer aus Detmold wegen sexueller Belästigung angezeigt worden. Er soll einer Frau gegenüber übergriffig gehandelt haben. Als Verteidiger gelang es Nikolai Odebralski die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts zu bewirken.
Aus gleichen Gründen wurde das Verfahren in einem kuriosen Fall in Duisburg eingestellt. Hier wurde dem Besucher eines Swingerclubs vorgeworfen, gegen den Willen eines anderen Mannes Oralsex an ihm praktiziert zu haben. Als Verteidiger war für Odebralski schnell klar, dass hier keine Straftat vorlag. So sah es dann auch die Staatsanwaltschaft und schloss sich dem Antrag der Verteidigung an. Das Ermittlungsverfahren konnte mangels Tatverdacht eingestellt werden.
Ein Fall ist dem erfahrenen Strafanwalt besonders im Gedächtnis geblieben. Eine Frau zeigte ihren eigenen Partner an und beschuldigte ihn der Vergewaltigung. Odebralski wird nachdenklich, wenn er an diesen Fall zurückdenkt. „Mein Mandant war ein ruhiger, friedlicher und unbescholtener Bürger, der von den Vorwürfen eiskalt überrascht wurde. Er konnte das gesamte Verfahren nicht nachvollziehen und stritt die Vorwürfe glaubwürdig ab“, erinnert sich der Strafanwalt.
„Wir haben das Verfahren zur Einstellung gebracht“, sinniert er weiter, runzelt dann aber die Stirn. „Für unseren Mandanten eine Erleichterung, es hätte aber auch anders ausgehen können.“ Er betont noch einmal, wie wichtig in dieser Situation die Hilfe eines Strafanwalts ist. „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge“, schildert Nikolai Odebralski und weißt mit diesen Worten darauf hin, dass es noch immer zu häufig unschuldig verurteilte Menschen gibt. Wer nichts getan hat, glaubt oft keinen Anwalt zu brauchen. Ganz besonders im Sexualstrafbereich ist das aber ein fataler Fehler!