"In der Regel wird der Diebstahl von Fahrrädern über eine Hausratversicherung mitversichert - entweder als integrierter Bestandteil oder als zusätzlicher Einschluss. Da für Fahrräder meist eine Entschädigungsgrenze vereinbart wird, ist es wichtig, dass der Neuwert Berücksichtigung findet", berichtet nordias Pressereferent Tobias Janaschke. Nur dann könne die Hausratversicherung im Versicherungsfall den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrrad leisten.
Verbraucher sollten außerdem darauf achten, dass der Diebstahl rund um die Uhr als mitversichert gilt - zum Teil gibt es noch Versicherer, die hier im Rahmen der sog. Nachtzeitklausel nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz bieten. Außerdem gilt: Je höherwertiger das Fahrrad, desto besser sollte auch das Schloss sein. Nicht abgeschlossene Fahrräder fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Kaufbeleg und Fahrradpass sollten in jedem Fall gut aufbewahrt werden.