Solche Vorwürfe tauchen seit Jahresbeginn immer wieder in der Presse auf - unter Berufung auf ein Gutachten der Unternehmensberatung A. T. Kearney. Darin wird der Verwaltungskostenanteil in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf 23 Prozent beziffert. Tatsächlich sind dabei die Verwaltungskosten von Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinungen etc. mitgerechnet. Diese sind keineswegs durch die Krankenkassen verursacht.
Zwar entsteht tatsächlich z. B. bei Ärzten und Krankenhäusern Aufwand durch Prüfaufträge der zuständigen Krankenkassen. Aber es ist der Gesetzgeber, der diese Prüfungen fordert. Das sagt A. T. Kearney in der Kurzfassung der Studie auch ganz deutlich. Die Krankenkassen werden nur als der Verursacher der schlechten Nachricht dargestellt.
Manche Prüfungen sind übrigens notwendig: Bei der Begutachtung von Krankenhausrechungen zum Beispiel hat die Novitas BKK allein im Jahr 2011 überhöhte Abrechnungen im Gesamtwert von 10 Millionen Euro ermittelt - und dieses Geld zurückgefordert. "Es leuchtet ein", kommentiert Novitas BKK-Vorstand Reiner Geisler, "dass wir den Krankenhäusern damit keine Freude machen. Aber das ist das Geld unserer Versicherten."