So übernimmt die NKV jetzt Transport- und Fahrtkosten zu ambulanten Therapien, ferner Aufwendungen für Schlafapnoegeräte, Herz- und Atemmonitore sowie Ernährungspumpen. Die freie Arztwahl wird erweitert um die Inanspruchnahme von Krankenhausambulanzen und medizinischen Versorgungszentren.Außerdem steigt die Leistung für Krankenfahrstühle von 763 EUR auf 1.500 EUR.
Klargestellt ist nun, dass die NKV Aufwendungen für Ergotherapie und Logopädie ohne Einschränkung erstattet. Auch der Leistungsumfang im Rahmen der künstlichen Befruchtung ist jetzt in den AVB beschrieben.