Im Rahmen der Steueraufsicht suchten vier Teams, bestehend aus Beamten der Steuerfahndungsstelle Trier und des Finanzamts Bernkastel-Wittlich, mehr als 35 Vermieter von Fremdenzimmern und Ferienwohnungen auf.
Anlass waren Auffälligkeiten im Rahmen der Bearbeitung von Steuererklärungen aus diesem Bereich. Weil sich die Unstimmigkeiten vom “grünen Tisch” aus nicht klären ließen, sollten die Kollegen vor Ort ermitteln. Die Zweifel der Sachbearbeiter erwiesen sich als berechtigt: In fast allen Fällen stellten die ermittelnden Beamten fest, dass keine ausreichenden Aufzeichnungen für Zwecke der Besteuerung geführt worden sind. In einigen Fällen fielen durch die Aktion auch falsche Angaben in den Steuererklärungen der Vorjahre auf, weshalb die Betroffenen nun mit Steuernachzahlungen rechnen müssen.
Die Vermietung von Fremdenzimmern oder Ferienwohnungen kann je nach Sachverhalt unterschiedlichen Einkunftsarten zuzuordnen sein. Für betriebliche Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb) gelten grundsätzlich die gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
Aber auch die Steuerbürger, die aus ihrer Zimmer- oder Wohnungsvermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, sind gefordert Aufzeichnungen zu führen, anhand derer die Einnahmen aus den Vermietungen leicht und sicher nachvollzogen werden können.
Zu beachten ist, dass je nach Einkunftsart Aufbewahrungspflichten von bis zu 10 Jahren für diese Aufzeichnungen bestehen.
Die Finanzverwaltung möchte mit solchen Aktionen die Bürger auf ihre steuerlichen Pflichten hinweisen und somit insgesamt die Steuermoral fördern, getreu dem Motto “der Steuerehrliche darf nicht der Dumme sein”. Daher sind solche Aktionen auch für die Zukunft geplant.