Am 15. August haben wir ein Schreiben der Wettbewerbszentrale erhalten, das eine Beschwerde wegen des Begriffs lebenslange Garantie enthält. Wir möchten deshalb betonen:
1. Die Garantie ist zeitlich nicht limitiert.
2. Wie im Automobilgeschäft üblich, enthält auch unsere Garantie eine Kilometerbegrenzung, nämlich 160.000 km. Dies deckt die durchschnittliche achtjährige Haltedauer eines Fahrzeugs durch den Erstbesitzer bei weitem ab.
Angesichts der Einzigartigkeit dieser Initiative sind wir über die Reaktionen einiger Wettbewerber nicht überrascht. Das Wichtigste ist und bleibt aber: Wir werden dieses neue Garantieprogramm unseren Kunden weiterhin unverändert und wie versprochen anbieten.