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Canada Gold Trust: Interessenvereinigung für Vermittler

(lifePR) (München, )
Canada Gold Trust: Interessenvereinigung für Vermittler

Anleger der Canada Gold Trust Fonds (CGT) bangen um ihr Geld. „Schadensersatzforderungen gegen die Vermittler dürften allerdings wie in den meisten Fällen nicht bestehen“, sagt der auf Vermittlerhaftung spezialisierte Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Kanzlei Peres & Partner.

Im Zusammenhang mit den Canada Gold Trust Fonds ist immer wieder zu lesen, dass Anlegeranwälte auch die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollen. „Das dürfte allerdings der falsche Weg sein“, so Rechtsanwalt Sochurek.

So werde den Anlageberatern vorgeworfen, dass es dem Geschäftsmodell der Canada Gold Trust Fonds an Plausibilität fehle und die Vermittler daher von der Anlage hätten abraten müssen. „Bei Canada Gold Trust ist sicher etwas falsch gelaufen. Doch die Vermittler konnten nicht erkennen, dass das Anlegergeld nicht oder nur zum Teil in den Goldminen ankommt. Zum Zeitpunkt der Beratung – und das ist entscheidend – war für die Vermittler eine mangelnde Plausibilität nicht erkennbar“, sagt der Rechtsanwalt Sochurek, der auch in zahlreichen anderen Prozessen erfolgreich angebliche Schadensersatzansprüche gegen Vermittler abgewehrt hat, in der jüngsten Vergangenheit beispielsweise betreffend Infinus oder Proven Oil Canada.

Die Vermittler der Canada Gold Trust Fonds müssten sich aber darauf einstellen, dass Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Daher hat Rechtsanwalt Sochurek zur Bündelung der Interessen der CGT-Vermittler auf seiner Vermittlerplattform www.finanzberaterhaftung.de eine Vermittlervereinigung gegründet, wie er dies schon in der Vergangenheit betreffend anderer fehlgeschlagener Anlagen erfolgreich praktiziert hat.

Mehr Informationen: http://www.finanzberaterhaftung.de/...
 

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Die in München-Schwabing ansässige Anwaltskanzlei Peres & Partner ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Beratung und Prozessvertretung. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Gesellschaftsrecht stellt das Handelsvertreterrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.

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