Die RW Capital Invest GmbH hatte 2013 im Zuge eines Asset Deals den Kundenstamm der dima24.de Anlagevermittlung übernommen, nicht aber die Firma selbst. Weiterer Bestandteil des Asset Deals war der Kauf des Markennamens dima24.de®.
Im Internet ist von vielen „Anlegerschützern“ zu lesen, dass eine ordnungsgemäße Anlageberatung durch die ehemaligen dima24.de Vermittlungs-Gesellschaften angezweifelt werden dürfe. Es hätte über Risiken aufgeklärt werden müssen und es könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Aus einer anderen Quelle geht hervor, dass Schadensersatzansprüche gegen „die Vermittler“ geltend gemacht werden könnten wegen fehlerhafter Anlageberatung. So die Darstellung einiger Anwälte.
Daneben gibt es aber auch die Realität: Schadensersatzansprüche gegen RW Capital Invest GmbH im Zusammenhang mit Anlagevermittlungen der ehemaligen Gesellschaften dima24.de Vermögensberatung GmbH und dima24.de Anlageberatung GmbH bestehen nicht. Dies ist mittlerweile auch mehrfach gerichtlich bestätigt worden. Es besteht keine Rechtsnachfolge und auch keine Firmenfortführung im Sinne des § 25 HGB. Bereits an diesem Punkt scheiterten Anlegerklagen.
Da mutet der Hinweis darauf, dass die vorgenannten ehemaligen Gesellschaften keine Anlageberatung, sondern nur Vermittlung im Wege des „execution only“ anboten, schon fast überflüssig an.
„Dies hält selbstverständlich Anlegerschutzkanzleien nicht davon ab, obwohl Klagen verloren wurden, weitere inhaltlich praktisch identische Klagen auf Kosten von Mandanten oder Rechtsschutzversicherungen einzureichen.“ so Rechtsanwalt Sochurek.
Mit Urteilen vom 24.03.2015 (Az. 28 O 15088/14), 22.05.2015 (Az. 22 O 18016/14) und 03.09.2015 (Az. 22 O 14549) wies das Landgericht München I Anlegerklagen gegen RW Capital Invest GmbH vollumfänglich zurück. Die Urteilsbegründungen waren dabei im Kern immer identisch: Es bestünde keine Rechtsnachfolge der RW Capital Invest GmbH hinsichtlich der beiden Gesellschaften dima24.de Vermögensberatung GmbH und dima24.de Anlageberatung GmbH.
Ferner sei auch in der Verwendung des Begriffs „dima24.de“ keine Firmennachfolge im Sinne des § 25 HGB zu sehen. „dima24.de“ sei ersichtlich keine Firma im Sinne des Handelsrechts, die Firma sei für jedermann erkennbar RW Capital Invest GmbH. Die Urteile befassen sich jeweils ausführlich mit den vorgenannten Fragen der Rechtsnachfolge / Firmennachfolge und gelangen daher – ohne überhaupt zu den betreffenden Vermittlungsvorgängen Stellung nehmen zu müssen – zur Klageabweisung.
Letztendlich werden Anleger und Rechtschutzversicherungen dazu verführt, Geld zu investieren ohne Aussicht auf Erfolg. Keinem Anleger ist es bislang gelungen, einen Schadensersatzanspruch, der sich im Grunde gegen die dima24.de Anlageberatung GmbH oder dima24.de Anlagevermittlung GmbH richten würde, gegen die RW Capital Invest GmbH durchzusetzen.
„Gänzlich abwegig ist der Versuch, gegen meine Mandantin, Frau Wallauer, persönlich Ansprüche geltend zu machen. Hier ist nicht einmal im Entferntesten eine Anspruchsgrundlage zu erkennen.“ erklärt Sochurek.
„Wir freuen uns, mit Nikolaus Sochurek einen bundesweit anerkannten Experten für Fragen der Vermittlerhaftung als Prozessanwalt gewonnen zu haben.“ erklärt die Geschäftsführerin der RW Capital Invest GmbH, Frau Renate Wallauer.
Sochurek hat die vollständige Vertretung der RW Capital Invest GmbH, sowie aller damit in Verbindung stehenden Verfahren übernommen, sowohl hinsichtlich aller laufender Prozesse als auch betreffend der Abwehr künftiger angeblicher Ansprüche.