Das Veterinäramt Diepholz bestätigte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden/Aller diese Straftaten aus fachlicher Sicht.
Anstatt gegen Wiesenhof wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu ermitteln, ging die Staatsanwaltschaft Verden/Aller auf die damalige Pächterin des Betriebes, die mit Preisen ausgezeichnete K. Wessels, und gegen PETA selbst vor. Sogar eine Hausdurchsuchung fand bei Wessels statt - Ermittlungen gegen die Täter blieben vollständig aus. Fast über 2 Jahre ging das so, bis das Verfahren eingestellt wurde mit der Kernbegründung, die PETA-Ermittler hätten die mutmaßlichen Tierquäler vorher fragen müssen, ob man sie bei ihren mutmaßlichen Straftaten, die standardmäßig in der Geflügelindustrie genauso stattfinden, filmen dürfe. Da dies nicht geschehen sei, wären die Beweismittel rechtswidrig zu Stande gekommen und damit unbrauchbar.
"Dass auf der Grundlage der umfassenden Beschwerde von PETA Deutschland e.V. die Generalstaatsanwaltschaft Celle nach nunmehr fast 4-monatiger Prüfung diesen Rechtsbeugungen der Staatsanwaltschaft Verden einen Riegel vorgeschoben hat, ist begrüßenswert", stellt der wissenschaftliche Berater von PETA Deutschland e.V. Dr. Edmund Haferbeck, fest. "Doch das wiederum die Staatsanwaltschaft Verden mit den weiteren Ermittlungen betraut worden ist, erscheint grotesk" fährt Dr. Haferbeck fort.
Es gehe auch nicht nur um Tierquälerei, es gehe um falsche Anschuldigungen, um falsche Eidesstattliche Versicherungen der Wiesenhof-Verantwortlichen vor Gericht und vieles mehr, wo Ermittlungen einfach verweigert worden seien.
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