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"Rauchverbot am Arbeitsplatz" und "Zielvereinbarungen"

(lifePR) (Frechen, )
Für Raucher brechen harte Zeiten an. Nicht nur in allen Behörden, Dienststellen, öffentlichen Einrichtungen, Bussen und Zügen der Deutschen Bundesbahn, auch in Betrieben und Unternehmen ist ab sofort der Nichtraucherschutz strikt zu beachten: Mit der Neuregelung des § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat nun der Arbeitgeber die ausdrückliche Verpflichtung, erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

Aber auch Betriebs- bzw. Personalräte, die für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten mitverantwortlich sind, müssen sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen (z.B. Raucherentwöhnungsprogramme). Unser Seminar: „Rauchverbot am Arbeitsplatz und Nichtraucherschutz - Arbeitgeberpflichten nach der Neuregelung des § 5 ArbStättV“ sollte daher von beiden Betriebsparteien besucht werden, um sich neben den rechtlichen Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auch über die Möglichkeiten einer klaren Betriebsvereinbarung zu informieren, mit denen beide Gruppen, die Raucher und die Nichtraucher, leben können. Der Referent kann Ihnen zudem durch seine langjährige Erfahrung wertvolle Hinweise und Handlungsempfehlungen geben.

Das Seminar können Sie an folgenden Terminen und Orten besuchen:
-Mittwoch, den 24. Oktober 2007, in Köln im Holiday Inn Am Stadtwald,
-Donnerstag, den 15. November 2007, in Berlin im Holiday Inn Berlin Mitte,
-Mittwoch, den 05. Dezember 2007, in Frankfurt a.M. im InterCity Hotel Airport,
-Mittwoch, den 16. Januar 2008, in München im Best Western Cristal.

Die Seminargebühren betragen nur € 320,00 zzgl. MwSt.; darin enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Tagungsunterlagen.

Auch wenn Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütungssysteme in aller Munde sind und mittlerweile als unverzichtbare Instrumente moderne Personalführung gelten, bereitet ihre arbeitsrechtliche Einordnung und Handhabung noch vielfältige Schwierigkeiten in der Praxis. Gerade bei Auseinandersetzungen im Zuge einer Trennung von einem Mitarbeiter kann das ganz erhebliche Folgen haben, etwa bei der Frage, wie bei fehlender Zielvereinbarung oder bei Krankheit, Freistellung und Kündigung zu verfahren ist.
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