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EBS-Studie zeigt hohe Beraterakzeptanz von Produktinformationsblättern

PIB seit 1. Juli Pflicht / Kundennutzen fraglich

(lifePR) (Wiesbaden/Rheingau, )
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- Ohne Produktinformationsblatt keine Anlageberatung

Im Zuge der Neuerungen des am 8. April 2011 in Kraft getreten Anlegerschutz- und Funktionsver-besserungsgesetzes (AnsFuG) spielen die neuen Produktinformationsblätter eine zentrale Rolle. Seit 1. Juli 2011 muss allen Kunden bei Kaufempfehlungen von Finanzprodukten das sogenannte Pro-duktinformationsblatt (PIB) rechtzeitig vor Abschluss durch ihre Berater zur Verfügung gestellt werden. Ziel der zwei- bis dreiseitigen PIB ist es, den Kunden kurz und verständlich über Art und Funkti-onsweise des Anlageprodukts, die damit verbundenen Kosten und Risiken sowie Chancen und Er-tragsaussichten unter verschiedenen Marktszenarien zu informieren. Damit schafft der Gesetzgeber im Rahmen seiner Regulierungsbemühen zur Verbesserung der zuletzt in der Kritik stehenden Anla-geberatungsqualität in Deutschland neue Fakten. Diese haben unmittelbare Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Anlageberater, denn ohne PIB dürfen im Rahmen der Anlageberatung nun auch die entsprechenden Finanzprodukte nicht mehr verkauft werden.

Wenn freiwillige Bemühen nicht genügen ...

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hatte das Verbraucherschutzministerium bereits 2009 in einem Thesenpapier zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler ein über-sichtliches, verständliches und prägnantes Produktinformationsblatt angeregt. Dessen Verbreitung sollte auf freiwilliger Basis seitens der Kreditinstitute erfolgen, um den Kunden das empfohlene Fi-nanzprodukt näher zu erläutern und die Vergleichbarkeit verschiedener Produkte zu vereinfachen. Obwohl einige Kreditinstitute bereits frühzeitig mit entsprechend ausgearbeiteten Informationsblättern an den Markt traten, scheint dies dem Gesetzgeber letztlich nicht ausgereicht zu haben. Regulie-rungsseitig wurden daher die PIBs in das AnsFuG aufgenommen, das daneben auch die Registrierung von Anlageberatern in einem BaFin-Register vorsieht und weitere regulatorische Verschärfungen beinhaltet. Mit einer entsprechend kurzen Realisationszeit von unter drei Monaten zwischen Ver-abschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes verleiht der Gesetzgeber den dortigen Verpflichtungen zusätzlichen Nachdruck und fordert die Kreditinstitute.

Anlageberater nehmen Produktinformationsblätter positiv auf

Im Zusammenhang mit den aktuellen regulatorischen Veränderungen hat das PFI Private Finance In-stitute der EBS Business School im Frühjahr 2011 erstmalig Bankberater in einer umfassenden Studie zu ihrem Beratungsalltag befragt. In Bezug auf das PIB fällt positiv auf, dass 89% der befragten Berater in ihren Kreditinstituten im Befragungszeitraum, und damit vor der gesetzlichen Verpflichtung, bereits für alle oder zumindest einige Produktkategorien über entsprechende Produktinformations-blätter verfügen.

Die Akzeptanz der PIBs bei den Anlageberatern ist mit 97% ausgesprochen hoch. So griffen im Be-fragungszeitraum bereits 74% der Berater grundsätzlich und 23% fallweise auf die seitens ihres Kre-ditinstituts bereitgestellten Informationsblätter zurück und gaben ihren Kunden entsprechendes Hin-tergrundwissen als "Beipackzettel" zum Finanzprodukt mit. Anders als bei weiteren regulatorischen Neuerungen des AnsFuG wird auch der Einfluss des PIB auf die Beratungsqualität bei Banken im Allgemeinen zu 67% positiv bewertet. Weitere 61% der Berater sehen darüber hinaus durch Produkt-informationsblätter auch positive Effekte auf ihren persönlichen Beratungsalltag.

Kundennutzen ungewiss

Während bankseitiges Angebot und die Nutzung der Produktinformationsblätter durch die Anlagebe-rater sehr positiv auffallen, bleibt die Frage nach den Vorteilen für die Kunden. Schließlich ist es das erklärte Ziel des Gesetzgebers, den Anlegerschutz zu verbessern und mehr Transparenz bei Finanz-produkten zu schaffen.

Gerade hier zeigt sich jedoch ein sehr differenziertes Bild. So geht mit 55% die Mehrzahl der befragten Berater nicht davon aus, dass durch das PIB die Anlageentscheidung des Kunden vereinfacht wird. Die Bewährungsprobe von Produktinformationsblättern auf Kundenseite steht damit noch aus.

EBS hat deutschlandweit 1.400 Bankberater zu Ihrer Meinung befragt

Die genannten Ergebnisse sind Teil der durch das PFI Private Finance Institute der EBS Business School durchgeführten Studie "Anlageberatung in Deutschland - The Bankers' View". Mit der Studie hat die EBS Business School von Mitte März bis Mitte Mai 2011 erstmalig Bankberater aller Instituts-gruppen und Kundensegmente zu ihrem Beratungsalltag und zu ihrer Meinung über aktuelle Regulie-rungsbemühungen befragt. Insgesamt haben sich 1.400 Berater an der Befragung beteiligt.

Die Studie wurde von zahlreichen Branchen- und Medienpartnern, wie Elaxy, Gschwind Software, vwd group, Die Bank, Banken+Partner, Bankingclub, Bankingsnews, Bankmagazin, Börse Online, Cash, Finance Forum Germany, finanztreff.de, Handelsblatt, Das Investment, Onvista, Portfolio Inter-national, Scoach und Der Zertifikateberater aktiv unterstützt. So stieß sie nicht nur bei den teilneh-menden Beratern sondern auch in der Branche insgesamt auf sehr große Resonanz.

Weitere Hintergrundinformationen zur Studie finden sich auf www.ebs-umfrage.de

Über die EBS Universität für Wirtschaft und Recht (i.Gr.)

Die EBS Universität für Wirtschaft und Recht (i.Gr.) ist die erste Wirtschaftsuniversität in Deutschland.

Die EBS Business School bildet, als Pionier der deutschen Business Schools, seit 1971 künftige Führungspersönlichkeiten mit internationaler Perspektive aus. Als eine der renommiertesten Be-triebswirtschaftlichen Fakultäten des Landes steht sie für wissenschaftliche Exzellenz in Forschung und Lehre, Innovation und Unternehmergeist. Forschung und Studium werden stetig ausgebaut, ak-tualisiert und internationalisiert. Im Verständnis der EBS bedeutet Leadership mehr als Gewinnmaxi-mierung und Shareholder Value. Sie legt großen Wert darauf, dass die Studierenden ihre Persönlich-keit entwickeln können, soziale Verantwortung übernehmen, ethisch handeln, nachhaltig und werte-orientiert entscheiden.

Die EBS Law School ist die jüngste juristische Fakultät in Deutschland. Als solche hat sie den An-spruch, auch die modernste und innovativste zu sein und in der deutschen Juristenausbildung neue Standards zu setzen. Ab Herbst 2011 bietet die EBS Law School am Standort Wiesbaden als erste und einzige Universität in Deutschland ein vollwertiges, klassisches Jurastudium mit integriertem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht an. Das Ausbildungsprofil geht vom klassischen Jura-Studium mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung (früher: 1. Staatsexamen) aus. Mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) und einem integrierten Master of Arts in Business erwerben die Absolventen der EBS Law School drei hochwertige Abschlüsse der EBS Law School und der EBS Business School in nur 4,5 Jahren. Partner der EBS Law School sind renommierte (Groß-) Kanzleien ebenso wie der Bun-desgerichtshof, die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Richterbund.

PFI Private Finance Insitute / EBS Finanzakademie

Das PFI Private Finance Institute und der Stiftungslehrstuhl Private Finance & Wealth Management der EBS Business School gehören zu den führenden deutschen Forschungs- und Weiterbildungsein-richtungen im Bereich der nachfrageorientierten Wealth Management-Forschung mit Schwerpunkten in den Bereichen Private Finance, Private Wealth Management und Financial Planning.

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