Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Pflegekosten nicht
Alle Leistungen mit Ausnahme der technischen Hilfsmittel und der Pflegekurse sind der Höhe nach begrenzt. Dies ist Ausdruck des politischen Willens, die Pflegeversicherung nicht als Vollversicherung zu konzipieren, um die Beiträge stabil zu halten und die Ausgabenentwicklung steuern zu können. Die hohen Pflegekosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder für die professionelle Pflege zuhause müssen Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit zum großen Teil selbst aufbringen. Reichen die Rente und Ihr Erspartes für die Finanzierung des Eigenanteils nicht aus, können Sie beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragen. Die Behörde hat jedoch die Möglichkeit, gezahlte Kosten von Ihren Kindern zurückzuverlangen, sofern diese unterhaltspflichtig sind. Diese Option gefällt den meisten älteren Menschen nicht, die Ihren Kindern nicht zur Last fallen möchten. Insoweit ist es sinnvoll, sich über eine private Absicherung in Form einer privaten Pflegeversicherung zu informieren. Sie ist eine maßgebliche Option, dass Sie auch im Falle der Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Die verschiedenen Varianten der privaten Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Die private Pflegeversicherung bietet verschiedene Varianten, nämlich die Pflegetagegeldversicherung, eine Pflegekostenpolice und die Pflegerentenversicherung.
- Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten gewählte Variante der privaten Pflegeversicherung. Im Falle der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie als Versicherungsleistung Geldbeträge, die nicht zweckgebunden sind, sondern über die Sie frei verfügen kö Wie hoch dieser Betrag jeweils ausfällt, ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
- Bei der Pflegekostenpolice erhalten Sie nur die Kosten, die tatsächlich für die Pflege entstanden sind. Diesen Nachweis erbringen Sie durch die Vorlage der für die Pflegeleistungen entstandenen Rechnungen. Maßgeblich für die Höhe des Erstattungsbetrags sind die im Rahmen der privaten Pflegeversicherung vereinbarten Vertragsmodalitäten.
- Die dritte Variante ist die Pflegerentenversicherung. Das bedeutet, dass Sie im Pflegefall eine monatliche Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe erhalten. Die Höhe der Rente hängt auch vom Umfang der Pflegebedürftigkeit ab.
„Wir sehen regelmäßig die Finanzierungslücken bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen“, sagt Agenturleiterin Kerstin Machwitz von den Pflegehelden OWL. Dabei ist es egal ob ein Pflegeheimplatz gesucht - oder lieber die 1-zu-1 Betreuung zuhause angestrebt wird. Die Eigenbeteiligung ist ein beiden Fällen ungefähr gleich hoch.