Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 45063

PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Gustav-Heinemann-Ufer 74 c 50968 Köln, Deutschland http://www.pkv.de
Ansprechpartner:in GESUNDHEIT ADHOC +49 30 802080580
Logo der Firma PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Basistarif darf nicht zu Lasten von Versicherten missbraucht werden

(lifePR) (Berlin, )
Zum heutigen Bericht im Handelsblatt, wonach das Wechselrecht für die bereits heute Privatversicherten (Bestandsversicherte) durch eine Mindestverweildauer im Basistarif ausgehöhlt werde, erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung Reinhold Schulte:

"Der Basistarif war immer als Zieltarif gedacht. Es war nie politischer Wille, den Basistarif als Vehikel zu missbrauchen, um Bestandsversicherte auf diesem Weg unmittelbar - etwa nach einer logischen Sekunde - in einen anderen Tarif weiterzuleiten. Der Gesetzgeber hat beim Wechselrecht klar zwischen Bestands- und Neuversicherten unterschieden: Für alle, die ab dem 01.01.2009 erstmals privat krankenversichert werden, gilt ein Wechselrecht in alle Tarife anderer Versicherungsunternehmen unter Mitgabe der Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs. Dagegen erhalten die bereits heute Privatversicherten das Recht, unter Mitgabe ihrer Alterungsrückstellung in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Dieses Recht haben die Bestandsversicherten im 1.Halbjahr 2009.

Gäbe es für die Bestandsversicherten eine unmittelbare Wechselmöglichkeit in die normale PKV-Tarifwelt eines anderen Unternehmens, würden lediglich "gute" Risiken in höherwertige Tarife des neuen Unternehmens "hochgestuft". Alte und kranke Versicherte würden entweder im Kollektiv des abgebenden Versicherers oder im Basistarif verbleiben - mit der Folge der Risikoentmischung und einer daraus resultierenden Beitragssteigerung in beiden Kollektiven. Das war politisch eindeutig nicht gewollt.

Um den politischen Willen abzubilden, ist eine Mindestverweildauer im Basistarif zwingend. Dafür ist ein Zeitraum von drei Jahren sachgerecht, weil der Basistarif an die Gestaltungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angelehnt ist. In der GKV gilt eine Frist von drei Jahren bei "Tarifwechsel"."
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.