Könnten Sie spontan erklären, was man unter einem medizinischen Hilfsmittel versteht? Wer so etwas braucht und wozu? Brillen und Gehstöcke z.B. kennt jeder, aber es gibt viel mehr. Manches, wie Schienen oder Unterarmgehstützen, braucht man nur vorübergehend, anderes dient dauerhaft als Lebenshilfe. So wie das teilbare Rollstuhlrad trivida®, das ein barrierefreies Umsetzen in den und aus dem Rollstuhl ermöglicht. Für Anwender:innen, Angehörige und Pflegende bedeutet trivida mehr Sicherheit und Unabhängigkeit bei weniger Verletzungsgefahr und Kraftaufwand. Ein echtes Wunderwerk, das i.d.R. von den Kassen bezahlt wird.
„Hilfsmittel dienen dazu, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen.“
Wer als junger, gesunder Mensch auf diese Definition des Bundesgesundheitsministeriums stößt, könnte meinen, das Thema ginge ihn nichts an. In die Kategorie der Hilfsmittel gehören jedoch ganz unterschiedliche Produkte. Bandagen, Schienen und Unterarmgehstützen, die man nach jeder Sportverletzung benötigt, gehören genauso dazu wie Rollatoren, Inhalations- und Hörgeräte. Kurz gesagt machen Hilfsmittel das Leben bei Krankheit oder Behinderung leichter. Für jeden.
Was kostet ein Hilfsmittel?
In der Regel erfolgt die Hilfsmittelversorgung mittels Verordnung durch die behandelnden Ärzte. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für viele Hilfsmittel ganz oder teilweise. Haben Sie deshalb keine Scheu, wenn Sie auf etwas stoßen, das Ihr Leben oder das eines Angehörigen im medizinischen Sinne erleichtern könnte. Es lohnt sich, den Kontakt zum behandelnden Arzt, zum Sanitätshaus, Ihrer Krankenkasse oder auch direkt zum Hersteller aufzunehmen. Wichtig ist: Der Antrag auf Kostenübernahme muss immer vor der Anschaffung bei der Krankenkasse gestellt werden.
trivida: Mit einem Klick barrierefrei
Glücklicherweise wächst die Palette an cleveren, lebenserleichternden Produkten permanent.
Ein Beispiel dafür ist das weltweit erste teilbare Rollstuhlrad trivida®, das Rollstuhlfahrern das Umsteigen erheblich erleichtert, die Sturzgefahr drastisch senkt und Pflegekräfte entlastet. Das Rad ist so neuartig und nützlich, dass u.a. die Tagesschau und das Morgenmagazin darüber berichteten:
Mit einem Klick lässt sich das obere Raddrittel ganz simpel aus jeder Position abtrennen. Die Person im Rollstuhl kann dann anstelle eines anstrengenden Transfers über das Rollstuhlrad einfach barrierefrei „rüberrutschen“. Die Krankenkassen übernehmen i.d.R. die Kosten für das patentierte Rad, das an jeden handelsüblichen manuell betriebenen Rollstuhl passt.
Welche aktuellen und alltagstauglichen Hilfsmittel gibt es denn sonst noch?
Gleichzeitig nützlich und ein echtes modisches Highlight sind die Kompressionsstrümpfe der Firma Bauerfeind für Jung und Alt, Reise, Geschäft und Sport. Tens-Geräte, wie die von Omron oder Beurer, tragen mittels elektrischer Nervenstimulation zur Entspannung und Schmerzlinderung bei. Und Blutdruckmessgeräte mit PC-Schnittstellen oder integrierter App wie von boso ermöglichen ein unkompliziertes Management der eigenen Werte und somit der eigenen Gesundheit.
Fazit: Niemand ist gern eingeschränkt. Smarte Hilfsmittel wie das teilbare Rollstuhlrad trivida sorgen dafür, die Barriere zum „normalen“ Leben zu reduzieren, denn Alltag einfacher zu gestalten und die Autonomie von Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu erhöhen.
Sollten Sie Interesse haben - ggf. auch für Freunde oder Angehörige - nehmen Sie gerne ganz einfach und unverbindlich Kontakt auf.
⇒ Schritt für Schritt zum Hilfsmittel:
- Eine Hilfsmittel-Verordnung ist 28 Kalendertage nach Ausstellung gültig.
- Ein Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse ist vor der Beschaffung zu stellen.
- Sanitätshäuser, Fachgeschäfte und Apotheken halten die Ware bereit oder beschaffen sie und übernehmen Anpassung, Einstellung und Gebrauchsschulung.
- Gerade bei ganz neuen Produkten unterstützen die Hersteller in der Regel gern bei der Beschaffung und Genehmigung.
- Ist die Versorgung mit einem Hilfsmittel genehmigt, gehören auch damit verbundene Leistungen wie die individuelle Einstellung, Gebrauchseinweisung, Wartung, Instandsetzung und ggf. Ersatzbeschaffung zum Anspruch.
- Wer mehr über die Verordnungsfähigkeit & Co wissen möchte, kann auf den Seiten des G-BA oder im SGB V §33 und SGB XI §40 nachlesen.