"Der Energieausweis wird nicht von einer Behörde ausgestellt, sondern von einem Fachmann", erklärt Robert Anzenberger, Vorstand des bundesweit tätigen Immobiliendienstleisters PlanetHome. In Frage kommen Immobiliendienstleister, Architekten, Bauingenieure, Energieberater und Handwerker. "In der Praxis werden es wohl oft Heizungsinstallateure oder Schornsteinfeger sein, die bei einem Umbau oder einer Reinigungsmaßnahme den Pass gleich mit erstellen." Die Einführung des Energieausweis erfolgt schrittweise: Für Altbauten, die bis 1965 errichtet wurden, ist der Ausweis ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Für jüngere Gebäude gilt die Regelung erst ab Januar 2009.
Der Preis des Energieausweis richtet sich nach dem Ausweistyp: Es gibt den so genannten Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis ermittelt den rechnerischen Energiebedarf; damit wird der energetische Zustand des Gebäudes dokumentiert. Der Verbrauchsausweis ist wegen schnellerer und weniger komplizierten Ermittlung die viel kostengünstigere Alternative.
Ein einmal erstellter Energieausweis gilt in der Regel zehn Jahre. Nach einer Totalsanierung kann jedoch ein neuer Ausweis erforderlich sein. Näheres dazu wissen Immobiliendienstleister, Handwerker und Energieberater. Eine oft gestellt Frage ist: Welches Gebäude benötigt welchen Pass? "Derzeit besteht Wahlfreiheit", weiß PlanetHome Chef Anzenberger. Bis zum 1. Oktober 2008 können Eigentümer bestehender Gebäude frei darüber entscheiden. Danach müssen Besitzer eines Altbaus, die einen Bauantrag bis 1977 gestellt hatten, zwingend den teureren Bedarfsausweis wählen. Es sei denn, die Immobilie wurde bereits nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung vom November 1977 saniert. Für Neubauten gilt von Anfang an nur der Bedarfsausweis.
Viele Vermieter fragen sich, ob sie die Kosten des Energiepasses auf die Miete umlegen dürfen. "Das ist nicht möglich", erklärt Anzenberger. Eigentümer können die Kosten aber als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Bei einem Gebäude mit Eigentumswohnungen wird der Energieausweis von der Eigentümergemeinschaft bezahlt. Besitzt ein Haus bereits einen Energieausweis, brauchen Eigentümer nicht tätig zu werden. Die alten Ausweise verlieren ihre Gültigkeit nicht.
Achtung: Können Vermieter oder Verkäufer keinen Energieausweis vorlegen, so gilt dies nach Inkrafttreten des Gesetzes als Ordnungswidrigkeit.