Ob nun Ankündigung, Reform oder was immer - wir begrüßen den Vorstoß, merken aber zum wiederholten Male an, dass der Hemmschuh zur qualitätsvollen Entwicklung des Kindergartenbereiches die Zuständigkeit von mindestens 2 Ministerien, 9 Ländern und einer Unzahl von Gemeinden ist.
Für die pädagogische Arbeit und für die Ausbildung der PädagogInnen ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zuständig. Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und für eine bundesweite Angleichung der Rahmenbedingungen das Bundesminsterium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Die elementarpädagogische Community ist skeptisch
Unsere Sorge ist die, dass die in Aussicht gestellte Verdoppelung des Budgets wieder zum größten Teil in den Ausbau der Anzahl der Kindergarten-/Krippenplätze fließen wird. Bleibt zu hoffen, dass die angekündigte Qualitätssicherung wenigstens den Eltern zu Gute kommt. Dass sie für ihre Kinder, auch wenn sie jünger als drei Jahre sind, einen Platz in Wohnortnähe finden und dass die Öffnungszeiten mit der Berufstätigkeit vereinbar sind.
Die längst fälligen Verbesserungen jener Rahmenbedingungen, die für die elementare Bildungsarbeit notwendig sind, werden - so befürchten wir - wieder auf der Strecke bleiben.
Kleinere Gruppengrößen, mehr PädagogInnen pro Gruppe, die Aus-und Weiterbildung von PädagogInnen und Stunden für die Vor-und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit. Kurzum, jene Rahmenbedingungen, die zur Erfüllung des seit 2010 in Kraft getretenen BildungsRahmenPlan für Kindergärten, notwendig sind.
Es wird wieder an den Kindern gespart
PädagogInnen, und ExpertInnen fordern seit vielen Jahren, dass Studienergebnisse und internationale Erfahrungen endlich auch in Österreich ernst genommen werden sollten. Zweifellos ist eine genügende Anzahl von Kindergarten-und Krippenplätzen eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass alle Kinder die Chance auf Bildung vor der Schule bekommen.
Der Platz alleine ist aber noch keine Garantie dafür, dass alle Kinder einen guten Start in die Schule und damit in ihre Bildungslaufbahn haben. Dazu braucht es weitere Maßnahmen.
Wir brauchen ein Bundesrahmengesetz, in dem bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen entsprechend international gültigen Qualitätsstandards und nicht unverbindliche Empfehlungen oder immer mehr §15a-Vereinbarungen.