Das Gesetz inkludiert die Ausbildung von ElementarpädagogInnen, allerdings ist es als eigenständiges Studium vorgesehen und damit nicht in die Ausbildungsarchitektur der LehrerInnenbildung eingebunden.
KindergartenpädagogInnen können künftig auf der Universität ein Bachelor/Master-Studium in Elementarpädagogik bzw. ein Bachelorstudium oder ein Schwerpunktstudium Elementarpädagogik im Rahmen der PrimarstufenlehrerInnen-Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen absolvieren.
Die ursprünglich empfohlene Studienrichtung "Pädagogik für den Elementar-und/oder Primarbereich" ist nicht mehr vorgesehen und damit ist auch die Durchlässigkeit zwischen den pädagogischen Berufen nicht gegeben.
Die akademische Ausbildung ist nicht verpflichtend, um später den Beruf der Kindergartenpädagogin zu ergreifen. Es reicht weiterhin die Ausbildung an der BAKIP - d.h. auf der Sekundarstufe.
Es gibt zu wenig Professuren für Elementarpädagogik
Die OECD hat bereits 2006 in der Studie "starting strong" empfohlen, mehr in die wissenschaftliche Forschung zu investieren. Das bescheidene Ergebnis ist eine Professur für Elementarpädagogik in Graz.
Das führte in der Argumentation der Regierungsparteien dazu, dass konstatiert wurde, dass es derzeit an den Universitäten noch keine ausreichenden Kapazitäten für die flächendeckende Ausbildung von ElementarpädagogInnen auf tertiärem Niveau gäbe.
In absehbarer Zeit wird es einen weiteren Lehrstuhl in Innsbruck in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Feldkirch geben, Lehrstühle in Salzburg und Wien sind in Aussicht gestellt.
Gäbe es den politischen Willen zur gleichwertigen Ausbildung von ElementarpädagogInnen, würden sich aber auch Personen finden, die für eine Lehrtätigkeit an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowohl durch ihre Fachkompetenz als auch durch ihre wissenschaftlich fundierte Ausbildung qualifiziert sind. Seit Mitte der 90er Jahre gibt es nämlich BAKIP-AbsolventInnen mit Berufserfahrung und facheinschlägigem Universitätsstudium, die als Lehrende für ein Studium der Elementarpädagogik herangezogen werden könnten.
Abgesehen davon könnte aus den umliegenden deutschsprachigen Ländern wie Schweiz, Italien (Südtirol) und Deutschland wissenschaftliches Personal rekrutiert werden.
Es fehlt der politische Wille, den Kindergarten als erste Bildungseinrichtung anzuerkennen.
Bei gutem Willen der Politik wäre zumindest eine spezielle "Übergangsregelung" - wie sie in vielen Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen vorgeschlagen worden ist - möglich gewesen.
Länder, Gemeinden und der Bund müssen endlich die viel beschworene Bedeutung von elementarer Bildung in entsprechende Maßnahmen umsetzen. Es muss endlich eine eindeutige Zuständigkeit für den elementaren Bildungsbereich geben.
Die Plattform EduCare wird sich daher in der nächsten Legislaturperiode verstärkt für ein Bundesrahmengesetz, das einheitliche Qualitätsstandards und geänderte Anstellungserfordernisse für die elementaren Bildungseinrichtungen festschreibt, einsetzen.