Die Bezahlung der in den Kindertagesstätten arbeitenden MitarbeiterInnen ist ein wichtiges, aber bei weitem nicht d a s wichtigste Thema: was nützt es den PädagogInnen, zwar einheitlich bezahlt zu werden, aber keine Rahmenbedingungen für die ordentliche Ausübung ihrer Arbeit zu haben.
Überdies ist ein Kollektivvertrag – wie er für die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen gefordert wird - nur e i n Schritt in die richtige Richtung, der vor allem „gleichen Lohn für gleiche Leistung“ bringt und die Mindestlohntarife, den für elternverwaltete Kindertagesstätten geltenden BAGS-Kollektivvertrag oder die für viele große private Träger bestehenden Betriebsvereinbarungen ablösen könnte. Die gesetzlich festgelegten unterschiedlichen Gehälter der Landes- und Bundesangestellten in elementarpädagogischen Einrichtungen werden dagegen hiermit überhaupt nicht (einheitlich) geregelt.
„Es ist aber nachgerade eine Ungeheuerlichkeit, dass Kinder, Eltern und PädagogInnen in jedem Bundesland andere Voraussetzungen für Kindergärten, Kindergruppen, Krabbelstuben u.a.m. vorfinden" präzisiert dazu Heide Lex-Nalis, selbst Elementarpädagogin und langjährige Direktorin einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP).
Ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in allen elementaren und außerschulischen Bildungseinrichtungen, wie es die Plattform EduCare fordert, ist eine unabdingbare Forderung der elementarpädagogischen Community. Dieses Rahmengesetz muss unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten Richtlinien für Öffnungszeiten sowie Standards für Gruppengrößen und Personalschlüssel enthalten und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für ElementarpädagogInnen und das weitere Personal in den Kindertagesstätten regeln und auch die übrigen Bildungs- und Betreuungsformen – wie Kindergruppen, Tagesmütter u.a.m. – miteinbeziehen.
Es kann nicht sein, dass Eltern in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsschlüssel, höchst differierende Öffnungszeiten und in wesentlichen Punkten moderner Elementarpädagogik gravierende Auffassungsunterschiede zu Bildung und Betreuung in Kauf nehmen müssen.
Die unterschiedliche Gesetzgebung der Bundesländer im Elementarbildungsbereich erschwert zudem die Umsetzung innovativer Bildungs- und Betreuungsprojekte und die Verbesserung pädagogischer und struktureller Qualität.
Alle Kinder haben im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes einen Anspruch auf einen bedürfnisgerechten Platz in einer elementaren bzw. außerschulischen Bildungseinrichtung. Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf spezifische Angebote. Eltern bzw. Elternteile haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte und für alle Familien leistbare elementare bzw. außerschulische Bildungseinrichtungen.
Ein
• flächendeckendes Angebot an elementarpädagogischen Einrichtungen (Krabbelstuben, Kinderkrippen, Kindergärten…), sowie bundesweite Ganztagsangebote,
• ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen Bildungseinrichtungen,
• die Gleichstellung der Kindergärten mit den Schulen und der KindergartenpädagogInnen mit den LehrerInnen,
• die Aufwertung des PädagogInnen-Berufes durch gemeinsame tertiäre Ausbildung und einheitliche Besoldung,
• ein verbindlicher Ausbau – und Finanzierungsplan für alle Bildungseinrichtungen von den Elementarbildungseinrichtungen bis zu den Hochschulen und Universitäten,
• die jährliche kontinuierliche Erhöhung der öffentlichen Finanzierung aller Bildungseinrichtungen auf mindestens 2% des BIP im Jahre 2020
sind Forderungen, denen nach wie vor von Bund und Ländern nicht nachgekommen wird.
Bund, Länder und Gemeinden sind gleichermaßen gefordert, bei der Bildung und Betreuung der Kinder an einen Strang zu ziehen und eine gemeinsame und einheitliche Lösung zu erarbeiten.
Siehe dazu:
1. Die aktuellen Forderungen der Gewerkschaft - http://www.oegb.at/...
2. Grundlagen für ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen Bildungseinrichtungen - http://www.plattform-educare.org/...
3. Kinderbetreuung in Österreich. Rechtliche Bestimmungen und die reale Betreuungssituation. Working Paper 77. Autor(en): Andreas Baierl, Markus Kaindl. ÖIF. 2011 - http://www.plattform-educare.org/...
4. Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich - LLL:2020, Regierungspapier, Juli 2011 -
http://www.plattform-educare.org/...