Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft beruht nach unserer Kenntnis auf weitgehend bekannten Sachverhalten. Die WestLB ist an einer umfassenden und möglichst raschen Aufklärung der Vorwürfe interessiert.
Wir werden deshalb weiterhin eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen arbeiten. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass auch in diesem Falle unseren rechtsstaatlichen Regeln entsprechend die Unschuldsvermutung gilt.