Mehr „freiwillige Bewegungen bei weniger Entlassungen“ (IAB) bedeuten für die Unternehmen, dass sie neue Konzepte der betrieblichen Altersversorgung sowohl als Akquisitionsinstrument für geeignete Arbeitskräfte nutzen als auch um ihre Mitarbeiter zu halten. Gleichzeitig kommt einer funktionierenden Portabilität der Versorgungsansprüche von einem Arbeitgeber zum nächsten eine steigende Bedeutung zu.
Die Lösungsansätze der DGbAV Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung zur Portabilität machen sich immer mehr Firmen zu Eigen, weil sie auf diese Weise verhindern wollen, dass neue Arbeitnehmer durch den „Umzug“ihrer Rentenguthaben Einbussen an ihrer Betriebsrente hinnehmen müssen.
Das Alterseinkünftegesetz bestimmt zwar seit 2005, dass Arbeitnehmer beim Wechsel der Arbeitsstätte ihre Betriebsrenten-Ansprüche zum neuen Arbeitgeber mitnehmen können (die sog. „Portabilität“), aber in der Praxis bedeutet das häufig Kürzungen an der Rente.
Hat ein 30-jähriger Arbeitnehmer beispielsweise einen bAV-Vertrag im Jahr 2002 begonnen, in den er monatlich 200 Euro einbezahlt, erhält er mit dem 65. Lebensjahr eine garantierte monatliche Betriebsrente von 711,42 Euro. Ein 30-Jähriger, der erst ab dem Jahr 2007 einen bAV-Vertrag abschließt, bekommt ab seinem 65. Lebensjahr gerade noch 450,25 Euro Betriebsrente pro Monat garantiert. Zwischen den Verträgen aus 2002 und 2007 besteht also eine Differenz von 37 Prozentpunkten in der garantierten Rentenhöhe zu ungunsten des Arbeitnehmers. Die Gründe sind ein reduzierter Rechnungszins bei den versicherungsbasierten Verträgen (auf 2,25 % ab 2007) und neue Sterbetafeln.
Das gilt auch für den Fall einer „Umdeckung“ beim Arbeitgeberwechsel. Zwar verpflichten Abkommen die Versicherungsgesellschaften, beim Arbeitgeberwechsel die Fortsetzung bestehender Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse in einem „Arbeitnehmer-freundlichen“ Verfahren zu ermöglichen. Allerdings werden die auf neue Versicherungsgesellschaften„umgedeckten“ Verträge nur zu den ungünstigeren aktuellen Konditionen abgeschlossen. Übertragungen bei anderen bAV-Durchführungswegen wie Direktzusagen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen bleiben weiterhin von dem Abkommen ungeregelt.
Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) hat dafür eine verblüffend einfache Lösung entwickelt. Bei Einschaltung der DGbAVClearing-Stelle werden die alten, günstigeren bAV-Verträge beim neuen Arbeitgeber weitergeführt und bestehende sowie zukünftige Versorgungszusagen integriert. Das kostet den Arbeitnehmer pro Monat weniger als ein Bier.Dafür erspart er sich Kürzungen an der garantierten Betriebsrente, die bei durchschnittlicher Lebenserwartung bis zu 60.000 Euro ausmachen können, wie aus Zahlen der Versicherungswirtschaft hervorgeht.
Um optimale Beratung ihrer Belegschaft und die günstigsten bAV-Lösungen für neue Arbeitnehmer zu gewährleisten, übertragen immer mehr Mittelständler den gesamten Komplex Betriebliche Altersversorgung an die DGbAVClearing-Stelle. Das Unternehmen aus Wemding, das über speziell geschulte Mitarbeiter in ganz Deutschland verfügt, übernimmt in den Unternehmen von B wie Beratung der einzelnen Mitarbeiter bis Z wie Abwicklung des Zahlungsverkehrs die gesamte bAV-Verwaltung.
Im Sommer wurden in der DGbAV-Akademie die ersten 28 „bAV-Ökonomen(EBS)“ nach einjährigem, berufsbegleitenden Studium zertifiziert. Das Intensiv-Studium wird wissenschaftlich von der EBS Finanzakademie betreut, einem Zweig der EBS Executive Education an der European Business School International University. Mit ihrer Akademie will die DGbAV sicherstellen, dass in der Beratung ein neues fachliches Niveau geschaffen wird, das die Beratung von Unternehmensleitungen „auf Augenhöhe“ erlaubt.