Einführung der Wechselfreiheit
Lediglich wenn ein Versicherter in den Basistarif einer neuen Versicherung wechselt sowie für Verträge, die ab 2009 abgeschlossen wurden, sind Rückstellungen anteilig (im Umfang des Basistarifs) zum neuen Anbieter übertragbar. In allen anderen Fällen, ist dies nicht möglich. Alterungsrückstellungen dienen dazu, den Beitragsanstieg im Alter gering zu halten. Die Beiträge für die private Krankenversicherung sind unter anderem von dem gewählten Leistungsumfang abhängig. Weitere Informationen dazu gibt es unter https://www.1averbraucherportal.de/.... Zudem gibt es dort Wissenswertes zu folgenden Themen:
- Tarife der PKV
- Leistungsmerkmale
- Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
Mindesleistungskatalog in der PKV
Die FDP fordert für die private Krankenversicherung sogar einen Leistungskatalog, der all die Leistungen beinhaltet, die ein Tarif mindestens enthalten sollte. So wäre es nicht mehr möglich, dass die Versicherungsunternehmen günstige Einsteigertarife mit geringeren Leistungen anbieten. An diesem Modell hatte es in der Vergangenheit viel Kritik auch aus der Branche selbst gegeben. Bisher gibt es nur einen Tarif, bei dem die Leistungen vorgeschrieben sind. Das ist der sogenannte Basistarif, der in Preis und Leistung an die gesetzlichen Krankenkassen angelehnt ist. In allen anderen Tarifen können die Leistungen frei gewählt werden. Außerdem gibt es Zusatzversicherungen, die später hinzugefügt werden können, um weitere Bereiche abzusichern. Beispiele dafür sind die Auslandskrankenversicherung oder das Pflegetagegeld.
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