Hintergrund war, dass die Versicherte nach der Geschlechtsumwandlung keinen Antrag auf Feststellung des Geschlechts stellte, wie es nach dem Transsexuellengesetz (TSG) möglich gewesen wäre. Deshalb blieb die Klägerin formal-juristisch ein Mann. Das Gericht folgte der Auffassung der Klägerin, dass aus diesem Grund eine Umstellung auf einen teureren Frauen-Tarif unzulässig sei. Frauen zahlen in der privaten Krankenversicherung mehr als Männer, da sie statistisch länger leben und öfter zum Arzt gehen und damit mehr Leistungen in Anspruch nehmen.
Unisex-Tarife
Zukünftig werden solche Uneinigkeiten nicht mehr vorkommen, denn ab 21.12.2012 dürfen private Versicherungen - auch private Krankenversicherungen - nur noch geschlechtsneutrale Policen anbieten. Diese so genannten Unisex-Tarife teilen geschlechtsspezifische Risiken zwischen männlichen und weiblichen Versicherten auf. Beiträge werden sich angleichen.
Weitere Informationen über die Unisex-Tarifwelt und deren Auswirkungen bietet das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/...