Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:
"Die Analyse der BARMER-GEK geht in die richtige Richtung. Und sie entspricht den Forderungen des Onkologie-Gutachtens, das kürzlich im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt und veröffentlicht wurde. Beide Gutachten machen deutlich: Wer auch im Bereich der biotechnologischen Arzneimittel für nachhaltigen Wettbewerb sorgen und dadurch Kosten in der modernen Arzneimitteltherapie einsparen will, muss die derzeitigen Markteintrittsbarrieren für Biosimilars jetzt aus dem Weg räumen. Dazu gehört die Verhinderung einer missbräuchlichen Preispolitik der Originalhersteller ebenso wie das Verbot, Biosimilars unmittelbar nach Markteintritt einem Festbetrag zu unterwerfen.
Letztlich haben es aber vor allem die Krankenkassen selbst in der Hand: Denn wenn sie weiterhin Rabattverträge mit Originalherstellern über die Zeit des Patentablaufs hinaus abschließen, verringern sie die Motivation der Biosimilar-Anbieter, das hohe unternehmerische Risiko der Entwicklung dieser High-Tech-Arzneimittel auf sich zu nehmen. Biosimilars können dann nämlich nicht in Wettbewerb mit den Erstanbietern treten. Solche Rabattverträge führen somit zu weniger Wettbewerb und damit zu weniger Preisersparnis für die Kassen.
Wir begrüßen daher, dass die BARMER-GEK als größte Krankenkasse Deutschlands diese Probleme erkannt hat. Jetzt müssen die anderen Krankenkassen nachziehen! Denn in den kommenden Jahren werden viele umsatzstarke und hochpreisige biotechnologische Arzneimittel, z.B. in der Onkologie oder bei Rheuma, ihren Patentschutz verlieren. Hier wird es nur zu Einsparungen zugunsten der Krankenkassen kommen, wenn es genügend Biosimilar-Anbieter gibt und ein fairer, offener Marktzugang gewährleistet ist."