Hintergrund ist ein Rabattarzneimittel, das 98 Kapseln enthält, obwohl die Regelgröße hier 100 Kapseln beträgt. Verordnet der Arzt nicht ausdrücklich diese Stückzahl, darf die Apotheke das rabattbegünstigte Arzneimittel also nicht abgeben. Um die Probleme mit nur einem einzigen Produkt zu lösen, muss jetzt eine Vielzahl von Arzneimittelpackungen umgestellt werden.
Schon ab dem 1. Januar 2011 soll die neue Packungsgrößenverordnung in Kraft treten. Bis dahin und auch nicht bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.6.2011 ist aber kein Hersteller dazu in der Lage, seine Packungen an die neuen Regelungen anzupassen. Hinzu kommt, dass die zurzeit geltenden Messzahlen bis zum 1. März 2011 noch einmal
überarbeitet werden. Das könnte noch einmal erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Hersteller, die sich beeilen, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen, müssten dann eventuell erneut ihre Packungen verändern.
Bis heute ist nicht abschließend rechtssicher geregelt, welche Packungen nach dem 1. Januar 2011 überhaupt noch zulasten der Krankenkassen verordnet und in Apotheken abgegeben werden dürfen.
Vereinzelte Aussagen und Meinungen des Gesundheitsministeriums ersetzen keine klaren gesetzlichen Regelungen. Genauso unklar ist, ob die bestehenden Rabattverträge mit den alten Packungen weiterhin rechtlichen Bestand haben. Hier bringen auch die vorhandenen
Übergangsregelungen keine Klarheit.
Um zum Jahreswechsel ein völliges Chaos und Engpässe in der Versorgung zu vermeiden, ist schnelles Handeln des Bundesgesundheitsministeriums unbedingt erforderlich. Bislang ist davon nichts zu spüren.
Übrigens: Bereits jetzt ist für 2013 eine weitere Änderung der Packungsgrößenverordnung geplant - die 3. Änderung innerhalb von 3 Jahren - die dann darauf ausgerichtet sein soll, wie lange die Packungen bei vorschriftsgemäßem Gebrauch reichen. Betroffen sind davon 80.000 Arzneimittel, also zwei Drittel des gesamten deutschen Pharmamarktes.
http://progenerika.de/...