Pro Generika lehnt daher den Vorschlag des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (vfa), die Festbeträge für wirkstoffgleiche Arzneimittel komplett durch Rabattverträge zu ersetzen, ohne Wenn und Aber ab. Auf Generika, für die ein Festbetrag der Stufe 1 gilt, entfällt ein Anteil von 28,3 Prozent am GKV-Arzneimittelabsatz, aber lediglich ein Anteil von 13,7 Prozent der GKV-Arzneimittelausgaben.
Festbeträge und Zuzahlungsfreistellungen generieren also einerseits seit Jahren hohe Entlastungen für die GKV. Andererseits belassen sie den Generikaherstellern - anders als Rabattverträge - die Ressourcen, die sie benötigen, um neue Generika auf den Markt zu bringen, patentfreie Arzneimittel zu optimieren und weitere Biosimilars zu entwickeln und zu produzieren. Rabattverträge schöpfen zwar kurzfristig Effizienzreserven im Generikamarkt maximal aus, zerstören dabei aber mittel- und langfristig die Leistungsfähigkeit und die Innovationskraft der Generikaindustrie.
Wenn mit Rabattverträgen aus dem Festbetragsmarkt der Stufe 1 der letzte Cent herausgequetscht wird, entlastet das die angespannte Situation der Krankenkassen überdies allenfalls marginal. Für sie wäre es viel wichtiger, die ungebremste Ausgabendynamik bei den patentgeschützten Arzneimitteln in den Griff zu bekommen, für die die GKV 61,7 Prozent ihrer Ausgaben für Medikamente aufwendet. Hier, und nicht im Festbetragsmarkt der Stufe 1, muss der Hebel angesetzt werden, um die Arzneimittelausgaben zu dämpfen.
Pro Generika hat ein Modell vorgelegt, das sowohl dauerhaft hohe Entlastungen für die GKV sicherstellt als auch die Leistungsfähigkeit der Generikaindustrie gewährleistet. Es ist an der Zeit, dass der vfa und seine Mitgliedsunternehmen ein Konzept vorstellen, das Wege zur schnellen spürbaren und nachhaltigen Entlastung der GKV aufzeigt."