Jetzt geboten die Richter des Amtsgerichts Lichtenberg dieser Taktik Einhalt und sprachen dem betroffenen Kunden das Recht zu, den Vertrag vollständig zu widerrufen.
Ehemaliger Kunde fordert 2.500 € Prämienrückerstattung und 1.800 € Zinsen
Weil der Versicherungsriese Allianz sich weigerte, den Vertrag rückabzuwickeln, klagte der Versicherungsnehmer sein Recht schließlich, unterstützt von LV-Doktor, vor Gericht ein. Da er bei Vertragsschluss nicht ausreichend informiert wurde, forderte er die Herausgabe sämtlicher einbezahlter Prämien nebst Zinsen.
Entgegen der Auffassung der Allianz, konnten die Netzwerkanwälte von LV-Doktor vor den zuständigen Richtern beweisen, dass der Kunde nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.
Allianz muss zahlen
Die Richter des Amtsgerichtes teilten die Auffassung der LV-Doktor-Anwälte und des Kunden und verurteilten die Allianz zur Rückzahlung sämtlicher entrichteter Prämien und den gezogenen Nutzungen in Höhe von knapp 1.800 €. Der LV-Doktor-Kunde kann sich damit über eine Gesamtsumme von 4.300 € freuen.