Anspruch auf Rückerstattung sämtlicher einbezahlter Prämien nebst Zinsen für jeden Lebensversicherungskunden!
So ist Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor der festen Überzeugung, dass jeder Kunde, der vorzeitig seine Lebensversicherung kündigen möchte, das Recht hat, alle einbezahlten Beiträge nebst angemessener Verzinsung zurückzufordern. Danach gefragt, was ihn zu dieser Überzeugung veranlasst, antwortet der LV-Doktor-Medienprofi: "Weil beinah jeder dieser Verträge auf Basis intransparenter oder erst nachträglich übermittelter Bedingungen geschlossen wurde. Zudem wurde eine Vielzahl der Kunden fehlerhaft aufgeklärt oder nicht ordnungsgemäß belehrt - ein klarer Verstoß gegen europäische Verbraucherschutzrichtlinien." Rückendeckung bekommen LV-Doktor und die Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, von ganz oben.
Sogar Bundesregierung gesteht Fehler in Gesetzgebung ein
Während die Versicherungswirtschaft der Auffassung von LV-Doktor kritisch gegenübersteht und die Rückabwicklungsanrechte der Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, infrage stellen, erhält LV-Doktor Zuspruch von oberster Stelle. "Der Europäische Gerichtshof, die Europäische Kommission, die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof teilen unsere Auffassung, das haben die verschiedenen Institutionen mehrfach ausgeführt.", führt der LV-Doktor-Sprecher aus und weiter "Es ist also nur noch eine Frage von kurzer Zeit, bis die Versicherer nicht mehr umhin kommen, Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, endlich das zurückzuzahlen, was ihnen zusteht."
Trotz günstiger Ausgangslage vollumfängliche Rückerstattungen nur mit professioneller Unterstützung
Auch wenn die Ampeln auf Grün stehen, dass Verbraucher endlich für die intransparenten Verkaufsmethoden der Versicherer - die Jahrzehnte lang gängige Praxis waren - entschädigt werden, sollten Kunden auf keinen Fall in Eigenregie ihre Lebensversicherung kündigen. "Viel zu hoch ist sonst die Gefahr, dass die Versicherer die Kunden einfach mit fadenscheinigen Argumenten wie Verjährung, erloschenes Rücktrittsrecht oder der Gegenrechnung horrender Abschluss- oder Verwaltungskosten abwimmeln", meint der LV-Doktor-Pressesprecher. Was Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, aber durchaus in Eigenregie machen sollten, ist, nach Ansicht Heidenreichs, den kostenlosen Rückkaufswertrechner benutzen und nachrechnen, was sie bereits in ihre Police einbezahlt haben und welche Summe ihnen zusteht, wenn sie ihre Lebensversicherung kündigen. "Den Rest übernehmen unsere LV-Doktor-Anwälte."