Lebensversicherer bestreiten Fehler
Trotz verschiedener von LV-Doktor erwirkter Entscheidungen beziehungsweise von LV-Doktor herbeigeführter Stellungnahmen - unter anderem vom Europäischen Gerichtshof, vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung selbst - bestreiten die Versicherungsgesellschaften bis heute, Fehler bei der Belehrung ihrer Kunden gemacht zu haben. Ihrer Meinung nach können Verbraucher deshalb zwar ihre Lebensversicherung kündigen, nicht aber komplett rückabwickeln. Ein Anspruch auf die verzinsten Beiträge in komplett gezahlter Höhe besteht nach Ansicht der Assekuranzen nicht. Doch obwohl die Versicherer Stein und Bein schwören, bei den Verträgen der Jahre 1994 bis 2007 alle Verbraucherschutzrichtlinien eingehalten zu haben, versenden sie nun still und leise Schreiben mit neuen Widerspruchsbelehrungen an ihre Kunden. Wie das zusammenpasst, erklärt Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor.
Versicherer versuchen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu umgehen
"Im Dezember 2013 ist es den Netzwerkanwälten von LV-Doktor gelungen, ein Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof zu erwirken, das den generellen Widerruf von Lebensversicherungsverträgen betrifft. Diese Entscheidung hat den Weg für Rückerstattungen in Milliardenhöhe für Millionen von Versicherungskunden geebnet.", erläutert Heidenreich. Nun, mehr als ein Jahr nach der Entscheidung, bekommen die Versicherer die Auswirkungen derselben immer stärker zu. "Um flächendeckenden Rückforderungen seitens der Kunden zu entgehen, haben die Versicherer deshalb eine neue Strategie ersonnen", ist sich der LV-Doktor-Pressesprecher sicher. Indem die Versicherer nämlich Schreiben mit neuen Widerrufsbelehrungen an ihre Kunden versenden, versuchen sie diesen, die Grundlage für den Widerspruch zu entziehen.
Neue Masche erspart Versicherern Zehntausende Euro pro Kunde
Mit Übersendung der neuen Widerrufsbelehrung gelten etwaige Fehler in den ursprünglichen Verträgen - die nach Ansicht der Versicherer nicht vorhanden sind - als nichtig. Heißt konkret: Reagieren Empfänger nicht innerhalb einer äußert kurzen Frist auf die Post vom Versicherer, erlöschen deren Rückabwicklungsansprüche vollständig. Das heißt, Kunden können zwar auch nach der angegeben Frist ihre Lebensversicherung kündigen, allerdings nicht mehr komplett vom Vertrag zurücktreten. Die erstattungsfähigen Summen, die damit verloren gehen, betragen von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer von Tausend bis zu Hunderttausend Euro. Ein wahrer Glücksfall also für die Versicherer. Zumindest, wenn ihr Plan aufgegangen wäre...
Versicherer landen Eigentor - Zahlreiche Kunden widerrufen Verträge
Nicht zuletzt dem Engagement von LV-Doktor ist es zu verdanken, dass die Strategie leider nicht fruchtet. In verschiedenen Aufklärungskampagnen hat das Verbraucherschutzprojekt nämlich die Versicherungsnehmer und deren Finanzberater immer wieder aufgeklärt. Infolgedessen hat eine Vielzahl von Kunden, die ohnehin ihre Lebensversicherung kündigen wollten, adäquat auf die Schreiben der Versicherer reagiert und, unterstützt von den LV-Doktor-Anwälten, den Widerspruch für ihre Verträge erklärt. Und das mit Erfolg, denn die ersten Versicherer zahlen bereits. Täglich erhält das Team von LV-Doktor nun weitere Anfragen von Kunden, die einen solchen Brief vom Lebensversicherer erhalten haben und nun ihre Lebensversicherung kündigen möchten. Und das Team ist gut gerüstet. Heidenreich meint: "Mehr als 50 Kanzleien gehören dem LV-Doktor-Anwaltsnetzwerk an, so dass wir ausreichend Kapazitäten haben, um zahlreiche Kundenfälle parallel betreuen zu können. Wer sich über unsere Arbeit informieren möchte, ist herzlich eingeladen, dies zum Beispiel auf unserer Homepage zu tun, kann uns aber auch jederzeit kostenfrei unter info@lv-doktor.de oder 0345 - 47224 3000 kontaktieren."