- LV-Doktor (www.lv-doktor.de) betreut aktuell 50 Verfahren vor dem BGH sowie eins vor dem EuGH
- Versicherungswirtschaft befürchtet Grundsatzurteil - Verbraucher hoffen auf das längst überfällige Eugh-Grundsatzurteil und ihre Milliarden Rückzahlungen
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Langsam wird es eng für die mächtige deutsche Versicherungsbranche. Binnen weniger Monate wurde für LV-Doktor, ein Projekt des internationalen Unternehmens proConcept AG, zum 50. Mal der Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) gerichtlich geebnet. Dabei geht es um nicht weniger als die Frage, ob sämtliche seit 1994 abgeschlossene deutsche Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Versicherungsunternehmen fürchten jedoch Rückzahlungen in Milliardenhöhe.
Verluste bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung sind nicht normal LV-Doktor vs. Aachen Münchener Lebensversicherung AG: erneut Weg frei zum Bundesgerichtshof
Es ist der klassische Kampf von David gegen Goliath. Im jüngsten BGH-Fall klagt eine LV-Doktor Kundin, die sich nach der vorzeitigen Kündigung ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung übervorteilt fühlt: Fünf Jahre lang hat Frau B. in ihren Lebensversicherungsvertrag bei der Aachen Münchener Lebensversicherung monatlich 25 Euro eingezahlt, bis zur vorzeitigen Kündigung insgesamt 2.280 Euro. Über den Rückkaufswert war sie dann erschrocken, denn dieser betrug doch nur 269,90 Euro - ein satter Verlust von über 80 Prozent ihrer Einzahlungen! Doch im Gegensatz zum Gros deutscher Versicherter wollte und konnte Frau B. auf ihre restlichen 2.000 Euro nicht verzichten - und zog LV-Doktor zu rate.
Immer mehr Menschen erhalten Nachzahlungen aus gekündigten Lebensversicherungen
Nach eingehender Prüfung der Sachlage reichte das LV-Doktor-Team Klage dagegen ein und forderte die Rückabwicklung der Lebensversicherung sowie die Rückzahlung des nicht ausgezahlten Betrages einschließlich angemessener Zinsen ab Zahlungszeitpunkt der jeweiligen Einzelbeträge. Inzwischen hat es die von der proConcept AG betreute Klage bis zum höchsten deutschen Zivilgericht, dem BGH, geschafft. Die Frage der Europarechtswidrigkeit der Lebens- und Rentenversicherungen soll endlich geklärt werden. "Nach Auffassung vieler Gerichte besteht ein starkes Interesse der Allgemeinheit an einer höchstrichterlichen Klärung dieser Rechtsfrage, die für das Versicherungswesen wie den Verbraucherschutz von besonderem Gewicht ist", betont Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Projektleiter von LV-Doktor, "denn noch ist eine unbestimmte Vielzahl von Versicherungsverträgen auf Basis des alten Rechts im Umlauf". Dabei ist dieser verbraucherfreundliche Erfolg kein Einzelfall.
Mit einem Verfahren gegen die Allianz ist der Fall des LV-Doktor Kunden bereits seit einigen Monaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Viele Gerichte setzen aufgrund dessen ihre Entscheidung aus und warten auf das Urteil des EuGH.
Rückzahlung für Millionen Lebensversicherte nur noch eine Frage der Zeit
Aus Verbrauchersicht bleibt zu hoffen, dass der EuGH endlich ein Grundsatzurteil hinsichtlich der Vereinbarkeit von deutschen Lebensversicherungsverträgen und dem Europarecht fällt. "Denn Versicherungen lenken meist kurz vor einem für sie negativ prognostizierten Urteil außergerichtlich ein und zahlen kurzfristig den kompletten geforderten Betrag an den Kläger", weiß Branchenexperte Jens Heidenreich. So vermeiden Versicherer eine Sachentscheidung und es bleibt bei der Auszahlung für den Einzelfall. Dann können sich gleichgelagerte Fälle nicht auf ein Grundsatzurteil berufen - und Davids Kampf wird von Goliath kurz vor dem entscheidenden Steinwurf abgebrochen.
Prozesse erfolgreich führen mit Insiderinformationen
Aber genau dafür hat das LV-Doktor-Team eine Lösung - eine, die nur LV-Doktor-Kunden haben: Das eigene hochspezialisierte Rechtsanwaltsnetzwerk und tausende von vertraulichen Gerichtsbeschlüssen, die niemals an die Öffentlichkeit gelangen werden. Sehr häufig geben Richter den Parteien eines Rechtsstreites einen sogenannten Hinweisbeschluss, in dem sie erklären, wie sie beabsichtigen zu entscheiden und wie sie dies juristisch begründen. Aufgrund solcher Hinweisbeschlüsse werden dann häufig die Verfahren durch das Versicherungsunternehmen beendet, um ein Urteil zu verhindern und so zu vermeiden, dass dieses in die Öffentlichkeit gelangt. Aber LV-Doktor und das angebundene Anwaltsnetzwerk verfügen über diesen Beschluss und können diesen somit in allen Folgeverfahren für andere Kunden einsetzen, um auch diese erfolgreich abzuschließen.
Bei jedem Versicherungsvertrag fehlen durchschnittlich 7.500 Euro, die noch zu fordern sind
Wer ebenso wissen möchte, wie hoch seine eigene Differenz zwischen geleisteten Versicherungsbeiträgen und individuellem Rückkaufswert ist, kann dies mit nur wenigen Klicks beim neuen Rückkaufswertrechner auf www.rueckkaufswertrechner.de herausfinden.