EuGH-Urteil: Versicherer in Angst und Bange
Verbraucherschützer gehen seit Jahren gegen das Policenmodell bei Lebensversicherungen, die niedrigen Rückkaufswerte und das Widerrufsrecht vor - die proConcept AG ebenso. Ist nun eine verbraucherfreundliche Lösung in Sicht? Erst kürzlich erreichte die Verbraucherzentrale gleich drei Urteile des BGH gegen drei Versicherungsunternehmen: Dementsprechend sind diverse Klauseln aus alten Versicherungsverträgen wirkungslos. Zudem ist es den angebundenen Anwälten der proConcept AG gelungen, ein Verfahren gegen die Allianz bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu führen. 1.000 weitere Verfahren, davon 60 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) betreut die proConcept im Rahmen des Projektes LV-Doktor - zusammen mit einem bundesweiten Anwaltsnetzwerk. Ein verbraucherfreundliches Urteil kann nur noch eine Frage der Zeit sein!
Versicherer benötigen politische Hilfe
Damit die Versicherer stabilisiert werden, musste bereits die Politik eingreifen. Auf Bitten der Konzerne änderte der Bundestag in den letzten Tagen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Folge: Die Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven der Versicherer sinkt weiter - bis zu 10 Prozent verliert nun jeder Versicherungsnehmer. Dabei kommt keiner auf die Idee, die Verbraucher darüber zu informieren. Fest steht: Nur wer seine Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung bis zum 21.12.2012 kündigt, kann diesen Verlust umgehen.
Jeder Verbraucher muss seine Policen ganz genau unter die Lupe nehmen. Oftmals ist es ratsam, die dauerhaften Verlustbriger wie Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsverträge abzustoßen und sich dazu professionelle Hilfe zu holen. So holen Sie mehr Geld aus Ihrem Vertrag - und haben sogar die Chance, alle eingezahlten Beiträge zurück zu bekommen.