Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung kann Versicherungen Milliarden kosten
Seit mehr als einem Jahrzehnt kritisiert das proConcept Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, dass nahezu alle Widerspruchsbelehrungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Jahre 1994 bis 2007 fehlerhaft sind. Das Anwaltsnetzwerk und der juristische Beirat von LV-Doktor sind deshalb der Auffassung, dass allen betroffenen Versicherungsnehmern - auch jenen, die bereits vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen lassen haben - die Auszahlung sämtlicher einbezahlter Prämien zuzüglich einer angemessenen Verzinsung in Höhe von 7 % zusteht. Zuspruch und Rückendeckung hat LV-Doktor dabei bereits in einer Vielzahl von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesgerichtshofes und auch mehrfach vom Bundesverfassungsgericht erhalten.
Weil LV-Doktor immer mehr Gerichte von seiner Rechtsauffassung überzeugen kann und infolgedessen die Anzahl stattgebender Urteile im Sinne der Verbraucher drastisch zunimmt beziehungsweise immer mehr Versicherungsnehmer sich entscheiden, vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen zu lassen, reagieren nun auch die Versicherer. Sie fürchten Rückerstattungsklagen in Milliardenhöhe. Und ihre Sorge ist berechtigt.
Versicherer versuchen, Kunden Widerspruchsgrundlage zu entziehen
Die neueste Strategie der Assekuranzen ist deshalb die Flucht nach vorn, wie LV-Doktor aus seinem Tagesgeschäft zu berichten weiß. Konkret: Aktuell versenden einige Gesellschaften Schreiben mit neuen Widerspruchsbelehrungen an die Kunden der Vertragsgenerationen 1994 bis 2007. Mit Übersendung der neuen Belehrungen gelten etwaige Fehler in den ursprünglichen Verträgen als nichtig. Somit wird den Kunden die Grundlage für einen Widerspruch und damit auf die Rückforderung der eingezahlten Gelder nebst Zinsen entzogen, wenn sie nicht richtig auf die Schreiben reagieren.
Die richtige Reaktion, um Zehntausende Euro zu retten
LV-Doktor rät deshalb allen, die ein solches Schreiben von ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten, sich umgehend kostenfrei und unverbindlich mit LV-Doktor in Verbindung zu setzen. Der Marktführer auf dem Gebiet der Kündigung und Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen weiß, wie der Strategie der Versicherungsgesellschaften beizukommen ist und Kunden so Zehntausende Euro rechtzeitig retten können.
Natürlich stehen die Netzwerkanwälte von LV-Doktor ebenfalls gern allen Kunden mit Rat und Tat zur Seite, die auch unabhängig von den Schreiben der Versicherungsgesellschaft ihre Lebensversicherung kündigen möchten.
Eine unverbindliche und kostenfreie Kontaktaufnahme ist dabei unter info@lv-doktor.de möglich.