Erfolg für die Lobbyisten: Fachliche Auseinandersetzung vereitelt
Während Verbraucherverbände und Sachverständige noch über die Vorteile der Offenlegung von Abschluss- und Bestandsprovisionen debattierten, hatte die Bundesregierung Medienberichten zu Folge offenbar längst still und heimlich den Gesetzesentwurf geändert. Zu Gunsten der Versicherungen versteht sich. Ein Schelm, der dahinter das Drängen der Branchenlobbyisten vermutet, nachdem bereits die geplante Kürzung der Bewertungsreserven nachweislich dem Diktat derselben folgte. "Traurig nur, dass die Bundesregierung damit zum wiederholten Mal beweist, dass sie das Wohl der Assekuranzen über das der Verbraucher stellt." erzürnt sich LV-Doktor Pressesprecher Jens Heidenreich.
LV-Doktor teilt die Auffassung des BdV-Vorsitzenden Axel Kleinlein, dass Kunden nur dann Empfehlungen von Vermittlern richtig einschätzen können, wenn sie wissen, für welche Verträge Vermittler besonders hohe Provisionen kassieren. Ganz anders da die Meinung des GDV.
"Offenlegungspflicht hätte bedarfsgerechte Beratung verhindert"
So warnte beispielsweise Branchenprimus Allianz vor der Offenlegung der Provisionen, weil sie die Kunden zu falschen Schlussfolgerungen verleiten würde. Nämlich genau dann, wenn Kunden dem Kostenfaktor zu viel Gewicht beimessen und dadurch vom Abschluss des Vertrages absehen. "Aber genau darum geht es doch letztendlich", befindet das gesamte LV-Doktor-Team. "Der Kunde muss die Möglichkeit haben, Vergleiche anzustellen und das für ihn günstigste Angebot zu wählen." Diese Möglichkeit wird mit der endgültigen Gesetzesversion torpediert. So wird nun nicht - wie ursprünglich angedacht - die Provisionshöhe in Euro mitgeteilt, sondern eine Kennzahl aufgeführt, die prozentual Aufschluss darüber gibt, in welchem Maß die Abschlussprovision die Rendite schmälert.
"Das ist ausgemachter Blödsinn", findet Jens Heidenreich von LV-Doktor, "kaum ein Versicherter wird da durchsteigen - tun es doch schon Versicherungsmathematiker kaum." Kleinlein geht sogar noch einen Schritt weiter, indem er zu bedenken gibt, dass mit einer besonderen Renditekennziffer auch die enthaltenen Verwaltungskosten verschleiert und zum Nachteil der Kunden ausgelegt werden könnten.