Diskussionen über Bewertungsreserven schüren Unsicherheit
Auch oder gerade weil das Thema Bewertungsreserven derzeit so heiß diskutiert wird, der entsprechende Gesetzesentwurf aber noch immer auf sich warten lässt, ist es für Lebensversicherungskunden überhaupt nicht nachvollziehbar, in welchem Maße sie künftig an den Überschüssen beteiligt werden. Nach Meinung von LV-Doktor stiftet jedoch nicht nur die Medienberichterstattung Verwirrung unter den Versicherungsnehmern sondern ist das komplexe System der Kapital- und Zinsüberschüsse im Allgemeinen völlig unverständlich. "Selbst Versicherungsmathematiker tun sich in vielen Fällen schwer mit konkreten Berechnungen oder verbindlichen Aussagen", weiß Heidenreich zu berichten und fordert mit seinem LV-Doktor-Team, dass die Verträge endlich transparenter und vor allem für den Kunden nachvollziehbarer gestaltet werden.
"Überschussbeteiligung gleicht einer Black-Box"
Zustimmung erhält er dabei von Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt Universität Berlin. Dieser lieferte mit seinem Fachvortrag "Mehr Transparenz in der kapitalbildenden Lebensversicherung" jüngst ein Plädoyer für eine "aufsichtsrechtliche" Lösung. Ähnlich wie LV-Doktor moniert Schwintowski vor allem, dass der Kunde selbst überhaupt nicht nachrechnen kann, wie hoch beispielsweise der Schlussüberschuss-Gewinnanteil ist. Schlimmer noch werde die Prozentzahl der jeweils vereinbarten Versicherungssumme beziehungsweise der angesammelten Überschüsse nirgendwo konkret festgelegt oder veröffentlicht. Aus Sicht von Schwintowski und LV-Doktor verstößt dies eindeutig gegen das Gebot der Bestimmtheit und Klarheit von Normen. Da reicht es nicht aus, dass die Entscheidung über die Höhe des Schlussgewinnanteils der Vorstand und zuständige Aktuar des jeweiligen Versicherungsunternehmens trifft, findet Schwintowski.
Mehr Transparenz durch aufsichtsrechtliches Modell
Die Lösung der Misere könnte laut dem Berliner Professor ein weniger bürokratisches aufsichtsrechtliches Modell sein. Soll heißen: würde man beispielsweise einen Beirat für kapitalbildende oder Lebens- und Rentenversicherungen bei der BaFin bilden, könnten die Interessen der Versicherten besser gesteuert werden. So führt Schwintowski aus: "In diesem Beirat säßen die Vertreter der Versicherer, der Vermittler und der Versicherten und würden Jahr für Jahr über den Ausgleich der Kollektiv- gegenüber den Individualinteressen entscheiden - bei der Gelegenheit würde dann auch mitentschieden werden, welche Gruppe wie stark und warum an Bewertungsreserven beteiligt sein sollte." Ein Vorschlag, den LV-Doktor durchaus begrüßen würde.