BGH-Entscheidung zu Bewertungsreserven widerspricht Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2005
Die Richter des höchsten deutschen Zivilgerichtes teilten die Auffassung des ehemaligen Allianz-Kunden und vom Bund der Versicherten nicht, dass Kunden einen gesetzlichen Anspruch auf eine transparente Wertermittlung haben und wiesen die Klage ab. Der Bund der Versicherten sieht darin einen Verstoß gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2005. Dieses verpflichtete den Gesetzgeber dazu, Sorge für mehr Transparenz und konkrete Angaben zur Ermittlung der Überschüsse zu tragen. Weil der BdV dieses Urteil nicht umgesetzt hat und Lebensversicherungskunden weiterhin benachteiligt sieht, möchte er den betroffenen Kläger deshalb dabei unterstützen, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Missachtung der Grundrechte von Versicherten: Bundesverfassungsgericht prüft 18 weitere Fälle
Das Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, das sich ebenfalls für die Rechte von Lebens- und Rentenversicherungskunden stark macht und derzeit selbst 18 Beschwerden rund um das Thema Kündigung und Rückabwicklung von Lebensversicherungen am Bundesgerichtshof anhängig hat, begrüßt diese Entscheidung. Pressesprecher Jens Heidenreich meint: "Der aktuelle Fall zeigt ein weiteres Mal, dass die Rechte von Verbrauchern nach wie vor nicht ausreichend ernst genommen werden und das Thema Bewertungsreserven und Schlussüberschüsse weiterhin ein Buch mit 7 Siegeln ist. Auch wir fordern seit Jahrzehnten mehr Transparenz für Kunden, verständlichere Verträge und faire Gewinnbeteiligungen. Deshalb sehen wir im Vorhaben des BdV und unseren eigenen Beschwerden eine große Chance für Millionen von Versicherten."
Wer nicht auf die Entscheidung warten will, fordert jetzt sein Geld zurück
Unzufriedene Lebensversicherungskunden, die nicht länger zusehen wollen, wie frei die Versicherer über ihre Gelder verfügen und angesichts der ungerechten Beteiligung an den Gewinnen beziehungsweise der unverhältnismäßigen Aufteilung der Überschüsse Konsequenzen ziehen möchten, sollten unbedingt einen Experten konsultieren. Vor allem, wenn die Verträge zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, könnte sich das nämlich mehr als bezahlt machen. Der Grund: Die Mehrheit der in der genannten Zeitspanne geschlossenen Verträge enthält Fehler und kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett rückabgewickelt werden. In diesem Fall stehen Betroffenen sämtliche einbezahlte Prämien nebst Zinsen zu. Und natürlich auch entsprechende Gewinnbeteiligungen.
Darauf geachtet werden sollte dabei jedoch, dass es sich bei dem Experten um einen auf die Rückabwicklung und Anfechtung von Lebensversicherungen spezialisierten Anwalt handelt. Denn nur ein solcher kann das Optimum aus dem zu kündigenden oder rückabzuwickelnden Vertrag herausholen.
Ein ganzes Anwaltsnetzwerk aus mehr als 50 spezialisierten Kanzleien und weitere Informationen finden Interessierte unter www.lv-doktor.de