Dieser Situation sehen sich leider viele Besitzer von Basisrenten, umgangssprachlich auch Rürup-Renten genannt (nach deren Erfinder Bernd Rürup), tagtäglich ausgesetzt.
Ursprünglich waren diese Verträge als zusätzliche Stütze in der privaten Altersvorsorge gedacht.
Steuervorteile sollten solide Renditen in diesen Versicherungsverträgen bieten und damit zu einem sicheren Auskommen nach dem Arbeitsleben beitragen.
Doch nach und nach verpufft bei vielen Sparern der Traum der sichergeglaubten und lukrativen privaten Altersvorsorge. Zwar sind die Steuervorteile bei hohen zu versteuernden Einkommen durchaus vorhanden, aber die extrem hohen Kostenbelastungen machen die Produkte zunehmen uninteressant.
Und viel schwerwiegender ist, dass solche Basisverträge sehr unflexibel gestaltet sind. Sie sind beispielsweise nicht vorzeitig auflösbar. Man kommt also während der gesamten Einsparphase, die häufig mehrere Jahrzehnte betragen kann, nicht an sein eigenes Geld.
Und wenn es dann im Rentenalter soweit ist, dass die Verträge dann zur Auszahlung kommen, gibt es die nächste Überraschung.
Eine einmalige Auszahlung des Gesamtkapitals ist bei Basisverträgen nicht vorgesehen. Lediglich eine Verrentung der Ansprüche, auf Basis eines von der Versicherung vorgegebenen Rentenfaktors, ist möglich.
Das hat zur Folge, dass die, zugegebenermaßen lebenslang zu zahlenden Renten, ungeschützt der Inflation ausgesetzt sind und nur nach und nach den Sparern zur Verfügung stehen.
Insofern ist der Wunsch vieler Besitzer von Basis-/Rürupverträgen groß, sich von diesen Verträgen zu trennen.
Eine Möglichkeit gab es bis dato dazu nicht.
Doch an dieser Stelle hat nun die ProLife GmbH aus Ingolstadt eine Lösung für eine Vielzahl von Versicherungsnehmern geschaffen.
Auf Basis der aktuellsten und höchstrichterlichen Rechtsprechung, werden bestehende Basis-/Rürupverträge in einem ersten Schritt von Anwälten und Aktuaren dahingehend geprüft, ob es juristische Möglichkeiten gibt, aufgrund von fehlerhaften Bedingungen, die von Seiten der Versicherungsgesellschaft begangen worden sind, vorzeitig aus einem Vertrag auszusteigen. Dabei wird der Vertrag rein rechtlich so dargestellt, als ob der Vertragsschluss an sich nie zu Stande gekommen wäre. Zusätzlich kann eine gewisse Verzinsung des vom Kunden an die Versicherung überlassenen Kapitals eingefordert werden, welche dafür entschädigen sollen, dass das Kapital des Kunden während der Vertragslaufzeit in diesem Vertrag gebunden war.
Die Durchsetzung der Rechte von Versicherungsnehmern erfolgt durch hochspezialisierte, externe Anwälte und Aktuare.
Während eine erste Einschätzung der Verträge sehr schnell und vor allem kostenlos für den Kunden der ProLife GmbH dargestellt werden kann, muss die weitere Umsetzung gemeinsam mit dem Kunden, aufgrund des Komplexität der Sachverhalte, regelmäßig individuell pro Fall abgeklärt werden. Eine enge Kommunikation zwischen Juristen und Versicherungsnehmern ist dabei unumgänglich.
Ziel dieser Möglichkeit ist es, den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern eine Möglichkeit zu schaffen, in einem ersten Schritt vollkommen unverbindlich und kostenlos prüfen zu lassen, ob es denn überhaupt Möglichkeiten gibt aus diesen sehr unflexiblen und teilweise wenig renditeträchtigen Verträgen auszusteigen. Die Eingangstür zu diesem Ausstieg aus den Verträgen, kann eine kurze Anfrage über die folgende Landingpage sein:
Aus Basis- und Rürupverträgen austeigen: Jetzt prüfen! (prolife-gmbh.de)
Bei Fragen rund um einen möglichen Ausstieg aus Basisverträgen, steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.