Redaktion: Was ist geschehen nach dem angesprochenen EuGH Urteil?
Michael Früchtl: Es sind innerhalb kürzester Zeit Unternehmen gegründet worden, die sich durch das Urteil ein Eldorado erhofft haben. Nach dem Motto, wir suchen uns Vermittler die uns Policen bringen, zeigen den Rücktritt wegen Falschbelehrung an und alle werden reich.
Redaktion: Ist das nicht ein bisschen zu theatralisch?
Michael Früchtl: Mit Nichten. Es wurde eine Vertriebsmaschinerie gestartet, wie aus den guten alten Zeiten des Strukturvertriebes. Es wurden Berechnungen vorgenommen die jeder Grundlage entbehren. Man muss sich mal vorstellen: Die von uns befragten Experten berichten, dass bis heute nicht höchstrichterlich geklärt ist, auf welcher Grundlage ein Rückabwicklungsanspruch zu berechnen ist. Bereits vor Jahren hat man aber so getan, als sei es sicher, dass die Eigenkapitalrendite der Versicherer die richtige Grundlage sei und mit diesen – völlig überhöhten – Berechnungen dann den Vertrieb geködert.
Redaktion: Was ist nun passiert?
Michael Früchtl: Nun, wie ich eingangs schon erwähnt habe, waren alle Modelle wirtschaftlich nicht tragfähig. Die von uns befragten Experten machen täglich die Erfahrung, dass der Prozess einer Rückabwicklung sehr langwierig sein kann. Wir reden hier über einen Zeitraum von bis zu mehreren Jahren.
Redaktion: Was können Vermittler und Kunden jetzt tun?
Michael Früchtl: Das hängt natürlich immer von dem jeweiligen Einzelfall ab. Mir wurde aber von Fällen berichtet, in denen Kunden, denen eine kostenfreie Tätigkeit versprochen worden ist, nun auf einmal Post von einem Insolvenzverwalter erhalten und mit einer Rechnung konfrontiert werden. Der Vermittler kann jetzt nur hoffen, dass er nicht wegen Schadenersatz belangt wird. Sorry, wenn ich das so hart formuliere, aber Tendenzen sind schon erkennbar.
Redaktion: Wie hätte das vermieden werden können?
Michael Früchtl: Ich kann nicht für die ganze Branche sprechen, aber vielen der getätigten werblichen Aussagen hätte man sehr viel kritischer begegnen müssen. Dass man aus einem Rückkaufswert von 30.000 Euro keinen Rückabwicklungsanspruch von 300.000 Euro ableiten kann, ist eigentlich evident.
Unabhängig davon bin ich auch der Auffassung, dass es immer besser ist, mit Unternehmen zu kooperieren, die sich bereits lange am Markt etabliert haben und hierdurch gezeigt haben, dass sie das in sie gesetzte Vertrauen auch durch viele Einzelfälle verdient haben.
Zudem gibt es Verbände und Organisationen wie bspw. dem BVZL, der seit Jahren klare Richtlinien vorgibt.
Redaktion: Dort sind Sie mit der ProLife aber nicht organisiert so viel wir wissen?
Michael Früchtl: Das ist richtig, liegt aber nur daran, dass wir nicht alle der für eine Mitgliedschaft gegebenen Voraussetzungen erfüllen. Die von uns übernommenen Verträge werden nicht fortgeführt, sondern immer sofort ordnungsgemäß gekündigt und abgewickelt. Eine Weiterführung der Verträge wäre aber Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.
Redaktion: Warum nicht?
Michael Früchtl: Weil unser Geschäftsmodell eine reine Dienstleistung für Kunden und Vermittler ist.
Redaktion: Das heißt konkret was?
Michael Früchtl: Wir haben dazu den Begriff VERMÖGENSFACTORING geprägt. Ganz gleich, ob sich Lebensumstände geändert haben oder sie Ihre Anlagestrategie anpassen möchten – heute können Sie Lebens- und Rentenversicherungen vor dem Laufzeitende unkompliziert und sehr zügig an unser Haus veräußern.
Dabei erbringen wir sämtliche Dienstleistungen für den erfolgreichen Verkauf.
Redaktion: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch. Ein Schlusswort noch von Ihnen.
Michael Früchtl: Wir verfügen über eine 12-jährige Erfahrung im Bereich des Ankaufs – und des Factorings von Lebens- und Rentenversicherungen und kennen uns in den unterschiedlichsten Problemstellungen, die damit einhergehen können, aus. Nach der Übernahme eines Vertrages übernehmen wir alle organisatorischen Aufgaben, die zur Durchführung notwendig und zweckmäßig sind. Unsere erfahrenen Mitarbeiter begleiten jeden Schritt Ihrer Transaktion.