Den Auftakt seines Fotowettbewerbs machen Aachenerinnen, die zwischen 1920 und 1980 fotografiert wurden. In einer späteren Konkurrenz werden die "Herren der Schöpfung" gekürt, die im gleichen Zeitraum fotografiert wurden.
Die Teilnahmebedingungen sind denkbar einfach: Neben dem oben genannten Aufnahmezeitraum soll es sich bei den zugelassenen Personenfotos um Personen handeln, die in Aachen geboren oder im Stadtgebiet fotografiert wurden.
Allerdings sollten die Fotorechte vor der Teilnahme geklärt sein. Entweder die gezeigten Damen stellen eines ihrer Jugendbilder selbst bereit, oder Angehörige erklären sich mit der Wettbewerbsveröffentlichung des Personenfotos einverstanden.
Der Betreiber der Webseite www.aachen-stadtgeschichte.de erklärt seine Idee: "In vielen privaten Fotoalben schlummern sehenswerte Portraits. Auch sie sind Teil unserer jüngeren Stadtgeschichte, die sich keineswegs nur auf Steine und Beton bezieht. Warum soll man solche Schätze nicht für die Nachwelt erhalten?"
Der Kuriosität seiner nicht-kommerziellen Aktion ist sich der 46jährige bewusst. "Natürlich muss jemand über eine Portion Schneid und Augenzwinkern verfügen, der sich zur Teilnahme entschließt. Doch finde ich den Gedanken reizvoll, wenn die ein oder andere Oma nachträglich vielleicht zur "Öcher Schönheitskönigin der 1930er Jahre" ausgelobt werden würde."
Seine eigene Oma wäre sicherlich geschmeichelt über eine Teilnahme, soweit ist sich Jorg Mühlenberg sicher. Knapp 20jährig wurde sie einst, das Haar zu wilden Zöpfen geflochten, auf einem Motorrad fotografiert. Leider erfuhr das Negativ im Laufe der Jahrzehnte unrestaurierbare Kratzer.
Eine Jury, bestehend aus fünf Aachener Fotografen und Heimatkundlern, wird Nominierungen aus insgesamt sieben Jahrzehnten vornehmen. Nach den Vorstellungen des Initiators soll die endgültige Wahl durch die Leser einer Aachener Zeitung stattfinden.
Alle teilnehmenden Fotos bleiben selbstverständlich Eigentum der Privatpersonen, die die Bilder zur Verfügung stellen. Die Portaits werden lediglich für wenige Tage verliehen und für den Aktionszweck digitalisiert. Die kommerzielle Verwendung der Wettbewerbsbilder ist ausgeschlossen. Dies wird vertraglich zugesichert.