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Haftung bei Schäden durch Umzugsunternehmen und Speditionen

Empfehlenswert: Ein Blick auf den Versicherungsschutz der Umzugshelfer

(lifePR) (Aachen, )
Für alle, die sich den Umzug mit echten Umzugsprofis leisten können, birgt die Variante als Alternative zur Planung mit freiwilligen Helfern vor allem einen Punkt: Geht während der Arbeit der freiwilligen Umzugshelfer etwas zu Bruch, haften Hausrat- oder private Haftpflichtversicherungen im Regelfall eher nicht, sofern die Policen keine ergänzende Klausel zum Einschluss zu so genannter Gefälligkeitsschäden beinhalten.

Anders verhält es sich, wenn Umzugsprofis mit der Ausführung beauftragt werden. Sie bieten ihre Dienste zumindest mit einem Basis-Versicherungsschutz an, über den viele der typischen Umzugsgüter ausreichend gegen drohende Schäden versichert sind.

Wertvolles Umzugsgut muss besonders gut versichert werden

Allerdings sollten sich Umziehende vor der Buchung der Anbieter einen möglichst genauen Blick auf die genauen Bedingungen zur Haftung bei Schäden durch Umzugsunternehmen und Speditionen werfen, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird. In den Geschäftsbedingungen kann es zwischen den Anbietern erhebliche Unterschiede geben. Am besten halten Umziehende in dieser Sache schon früh Rücksprache mit dem Umzugsunternehmen, um für Klarheit zu sorgen.

Seriöse Speditionen und Umzugsfirmen beziehen offen und ehrlich Stellung und nennen die genauen Haftungskonditionen für den Fall der Fälle in Form von Obergrenzen, bis zu denen für Schäden gehaftet wird. Bei umfangreichen Umzügen kann einen Aufstockung der sonst üblichen maximalen Versicherung angeraten sein.

Nicht für alles wird durch Speditionen gehaftet

Und noch einen zentralen Punkt sollten Interessenten im Auge behalten, wenn sie sich nach der Haftung bei Schäden durch Umzugsunternehmen und Speditionen erkundigen. Manche Umzugsgüter sind grundsätzlich ausgeschlossen. Zum Beispiel wird mehrheitlich nicht für Tiere oder Pflanzen gehaftet.

Der eigenständige Transport in die neue Wohnung kann der bessere Weg sein. Schon mit Rücksicht auf Haustiere, für die Umzüge mindestens ebenso stressig wie für Herrchen oder Frauchen sind. Für antike Möbel oder andere Kostbarkeiten wie das Klavier muss meist zusätzlicher Versicherungsschutz gebucht werden. Dabei sollten Umziehende weniger die Wahrscheinlichkeit als die Möglichkeit eines auftretenden Schadens in die Planung einbeziehen. Passieren kann genau genommen immer irgendetwas, womit man nicht gerechnet hat.

Versicherungsschutz muss für alle Mitarbeiter gelten

Was viele Umziehende gar nicht wissen: Wer selbst alle Umzugsgüter verpackt, muss dabei sehr sorgfältig vorgehen. War die Vorbereitung mangelhaft und geht es etwas kaputt, wird die Umzugsfirma vermutlich die Haftung verweigern. Weiterhin gilt der Versicherungsschutz nicht für Elektrogeräte und Wertgegenstände. Auch in diesen Punkten sollte man sich also eher nach Alternativen umschauen bzw. für zusätzlichen Versicherungsschutz sorgen. Erfragen sollten Umziehende zudem, ob die Umzugsprofis ausschließlich mit festangestellten Mitarbeitern tätig werden.

Sollten externe Helfer einbezogen werden, muss sichergestellt sein, dass die die Konditionen zur Haftung bei Schäden durch Umzugsunternehmen und Speditionen auch für diese Mitarbeiter gelten. Darauf sollte im Vertrag unbedingt Wert gelegt werden.

Die exakten Haftungsbedingungen können im Einzelfall für die Vergabe des Umzugsauftrags relevant sein und sollten im Preisvergleich eine Rolle spielen. Welche Versicherungsleistungen geboten sein sollten, können Interessenten unter anderem über die Speditionsverbände herausfinden.

Ohnehin ist die Verbands-Mitgliedschaft ein sicherer Hinweis auf eine seriöse und insbesondere auf eine zuverlässige Arbeitsweise. Im Idealfall kommt es gar nicht erst zu einem Versicherungsfall. Die wichtigste Voraussetzung an dieser Stelle sind langjährige Erfahrungen mit der Umzugsmaterie - und zwar sowohl mit kleineren wie auch umfangreicheren Umzügen.

Rechtliche Vorgaben zum Haftungsminimum

Der Standardversicherungsschutz beim Umzug wird auf Basis des benötigten Laderaums berechnet. Je Kubikmeter liegt die Haftung bei Schäden durch Umzugsunternehmen und Speditionen bei einer Summe von 620 Euro. Umziehende, die um einen besonders hohen Wert ihres Eigentums wissen, sollte lieber eine Zusatzversicherung abschließen.

Wenngleich auch diese verschiedene Haftungsausschlüsse beinhalten wird. Abgesehen von der Tatsache, dass Speditionen nur haften, wenn sie nachweislich die Schuld für den Schaden tragen. Im Falle so genannter unabwendbarer Ereignisses - etwa im Zusammenhang mit einem Unfall, dessen Verursacher Fahrerflucht begeht, oder mit Naturgewalten - ist die Haftung durch Umzugsunternehmen und Speditionen nicht gewährleistet.

Denken sollten Umziehende daran, der Umzugsfirmen in jedem Fall rechtzeitig eine Schadensmeldung zukommen zu lassen. Nur so kann alles geklärt und eine schnelle Regulierung durch die Haftpflichtversicherung der Umzugsprofis erfolgen.

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Die Pronto - Business Media GmbH (www.umzugsratgeber.net) und deren Schwesterunternehmen Umzug AG (www.umzug.info) betreiben den ersten Ummeldeservice und das größte Netzwerk von Umzugsratgebern im deutschsprachigen Web. Beide Unternehmen sind auf die Bedürfnisse von mehr als acht Millionen Privatleuten spezialisiert, die jährlich in Deutschland umziehen.

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