Österreichisches Bankgeheimnis ist sicher
„Selbstverständlich halten wir uns in Finanzangelegenheiten an die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes“, betont Scharinger. Dieser hatte festgestellt, dass ein bloßer Einleitungsvermerk im deutschen Steuerstrafverfahren gemäß Paragraph 397 dAO das österreichische Bankgeheimnis nicht durchbricht, da sich der Beschuldigte in der Regel nicht gegen die Einleitung durch ein Rechtsmittel wehren kann. Daher sei die Auskunft gegenüber deutschen Behörden zu verweigern.
VwGH-Erkenntnis sehr wohl haltbar
Seitens des Passauer Finanzamtes wird dies als „wohl nicht haltbar“ abgetan. Scharinger: „Anleger wollen Sicherheit und Vertrauen. Dies – und die geltenden Gesetze – werden von den österreichischen Banken natürlich respektiert. Die Ansichten im Finanzamt Passau sind bezeichnend und unterstreichen, dass das Misstrauen gegenüber den deutschen Behörden offenbar durchaus Berechtigung hat. Die Triebfeder der Deutschen, ihr Geld in Österreich anzulegen, liegt ja nicht bei irgendwelchen Steuererleichterungen, sondern im fehlenden Vertrauen in manche Behörden!“
Keine Angstparolen in Österreich
Die Angstparolen des Passauer Finanz-Chefs gehen laut Scharinger völlig ins Leere. Kauft ein deutscher Anleger bei einer österreichischen Bank einen Investmentfonds und erklärt gegenüber der Bank, dass er in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, fällt weder der 25%ige Kapitalertragssteuerabzug noch die Sicherungssteuer an. Da deutsche Anleger in der Regel spezielle Fonds kaufen, die nicht von der EU-Quellensteuer umfasst sind (zum Beispiel Aktienfonds), ist in diesen Fällen auch keine EU-Quellensteuer abzuführen. Scharinger: „Es ist in Österreich üblich, dass deutsche Anleger auf steuerliche Notwendigkeiten aufmerksam gemacht werden.
Die Europäische Union hat die Kapitalfreiheit als eine ihrer Säulen formuliert. Im jüngst veröffentlichten Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt beklagt die Europäische Kommission mangelnden grenzüberschreitenden Wettbewerb insbesondere beim Privatkundengeschäft der Banken. Daran halten wir uns. Natürlich befolgen wir aber auch jene Gesetze, die unsere Anleger schützen. Ich empfehle der Passauer Finanzbehörde, die Menschen nicht weiter zu verunsichern.“