Insgesamt haben nur etwa vier Prozent der Bundesbürger ein Testament, das einigermaßen aktuell und inhaltlich richtig ist. Von der erbrechtlichen Regelung überfordert und aus Angst, Fehler zu begehen, wird jede Regelung unterlassen.
"Unsere Erfahrung zeigt, dass das Bemühen, die Probleme der eigenen Familie vor dem Tode anzugehen und zu lösen, zu einer großen Erleichterung der Senioren sowie zu einem friedvollen Miteinander der Generationen und Geschwister führt", sagt Georg Rankers, Geschäftsführer von Rankers Finanzstrategien. Und nur, wenn man zur richtigen Zeit das richtige Testament geschrieben, eine angezeigte Vermögensübertragung vorgenommen und steuerrechtlich günstige Lösungen gefunden hätte, könne der oft mit großen Mühen erarbeitete Vermögensstand langfristig für die nächste Generation erhalten werden.
Gewusst wie: Tipps zur vorausschauenden Erbschaftsplanung von einem unabhängigen Vermögensverwalter
Kluge Erbschaftsplanung sichert das Vermögen für die folgenden Generationen und bewahrt es vor dem Zugriff des Staates. Jedes Jahr werden in Deutschland dreistellige Millionenbeträge an Geldvermögen und Immobilienbesitz vererbt. Aber 80 Prozent der Deutschen haben keine erbrechtliche Regelung getroffen, sodass automatisch die gesetzliche Erbfolge eintritt. Wenn im Todesfall die gesetzliche Erbfolge greift, freut sich meist nur das Finanzamt - über die anfallende Erbschaftssteuer.
Erbschaftsteuer muss im Erbfall jeder zahlen, der die Freibeträge überschreitet. Mit vorausschauender Planung können Sie Ihr Vermögen steuerschonender an die nächste Generation übertragen.
1. Am einfachsten umgehen können Sie die Erbschaftsteuer, indem Sie keine anfallen lassen. Verschenken Sie rechtzeitig große Teile Ihres Vermögens - innerhalb der Freibeträge können Sie Ihre Ehepartner, Kinder und Enkel alle zehn Jahre steuerfrei beschenken.
2. Die Höhe der Erbschaftsteuer für das über die Freibeträge hinausgehende Erbe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Je näher man verwandt ist, desto niedriger ist der Erbschaftsteuersatz.
Nicht eheliche Lebensgefährten werden Fremden gleich gesetzt und zahlen den höchsten Steuersatz. Für eingefleischte Ehemuffel kann es also sinnvoll sein, im Alter den langjährigen Lebensgefährten doch noch zu heiraten, um sich gegenseitig mit einem ungeschmälerten Erbe zu versorgen.
3. Um die Freibeträge bei größeren Vermögen und mehreren Erben voll auszunutzen, verteilen Sie die Erbschaft gleich auf die Personen, die am Ende sowieso davon profitieren.
Vererbt man beispielsweise im sogenannten Berliner Testament ein großes Vermögen komplett seinem Partner und erst in der Folge seinen Kindern, fällt jedes Mal für den über den Freibeträgen liegenden Teil Erbschaftsteuer an. Bei Ausschöpfung der Freibeträge für alle kann sie deutlich verringert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rankers-cie.de