Die VVG-Reform verfolgt das Ziel, die Transparenz in der Branche zu erhöhen. Die Position des Versicherungsnehmers wird vor allem durch erweiterte Beratungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten des Versicherers gestärkt. Die Vermittler sollen in Zukunft ausführlicher informieren, die gegebenen Empfehlungen begründen und schriftlich dokumentieren. „Die Thematik der Beratungsdokumentation ist den Maklern bereits durch die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie hinlänglich bekannt. Jetzt erfahren unsere Seminarteilnehmer, welche Weichen sie im Rahmen der VVG-Novelle schon heute stellen können oder auch müssen, um sowohl den steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden als auch langfristig als Unternehmer wettbewerbsfähig zu bleiben.“ beschreibt Drews die diesbezüglichen Ausbildungsinhalte.
Die umfassenden Reformen des VVG bringen aus dem Blickwinkel der unabhängigen Vermittler – Versicherungs- und Finanzmakler sowie Mehrfachagenten - eine ganze Reihe an Herausforderungen mit sich.
Beratung und Information
Der Gesetzgeber erwartet künftig eine Optimierung vor dem Abschluss von Versicherungsverträgen und während der Vertragslaufzeit. Was für die meisten Makler bereits gewohnte Praxis ist, wird daher nun für die ganze Branche bindend: eine Beratung die die Wünsche und den Bedarf des Kunden in den Vordergrund stellt sowie die Dokumentation des Beratungsgespräches.
Vorvertragliche Anzeigepflichten
Künftig werden die Anforderungen an die unabhängigen Vermittler bei der Aufnahme der Anträge auf Versicherungsschutz beim Kunden steigen. Es gilt künftig der Grundsatz, dass der Versicherungskunde nur solche Fragen beantworten muss, die schriftlich gefragt sind. Dies dürfte tendenziell zu einer Komplexitätszunahme in den Antragsformularen der Versicherer führen.
Vereinheitlichung der Widerrufsfristen
Eine Vereinfachung ergibt sich durch die Vereinheitlichung des Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen.
Kein „Alles-oder-nichts-Prinzip“ mehr
Das heute geltende „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ wird abgeschafft. Hat bisher ein Versicherungsnehmer aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, so wird es künftig bei grob fahrlässigen Verstößen entsprechend der Schwere des Verschuldens eine Kürzung der Leistung geben. Dies wird zu verstärkten Nachfragen der Kunden im Maklerbüro führen.
Neue Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen
Für alle nach Inkrafttreten des Gesetzes neuabgeschlossenen Verträge gelten künftig transparentere Regeln bei der Ermittlung der Rückkaufswerte. Dies bringt Kunden und deren Maklern Vorteile – vor allem bei der Notwendigkeit einer vorzeitigen Beendigung von Verträgen.
Neue Stornoregeln für Lebensversicherungen
Entsprechend den für die Riester-Rente geltenden Regelungen werden künftig die Abschlusskosten der Versicherung bei Kündigung auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilt.
Abschluss- und Vertriebskosten
Ebenfalls mehr Transparenz erwartet der Gesetzgeber durch die Veröffentlichung von Abschluss- und Vertriebskosten. Hier werden Makler künftig einen höheren Erklärungsbedarf der Kunden befriedigen müssen.
Damit sowie weiteren Änderungen sind alle Versicherungsunternehmen und die unabhängige Vermittlerschaft in ihrer täglichen Arbeit von der VVG-Reform betroffen.
„Für jeden Makler ist unabdingbar sich jetzt bereits neutral über die Gesetzesänderungen ab 01.01.2008 zu informieren – auch wenn noch nicht alle Details feststehen und die Versicherer noch intern heftig am arbeiten sind, gilt der Grundsatz „Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz!“ so Drews. „Makler müssen sich einfach selbst eine Wissensgrundlage schaffen, wollen sie dann direkt ins neue Jahr durchstarten.“ betont er die Bedeutung der VVG-Reform. Gleichzeitig sei es von hoher Relevanz, die Umsetzungsschritte in der Praxis aufzuzeigen. Der Versicherungsmakler werde seine Prozesse durch die VVG-Reform an wesentlichen Stellen anpassen müssen – genau wie die Versicherer auch.
Die DMA hat bereits heute ihr Weiterbildungsangebot um das Thema VVG-Novelle erweitert. „Der Countdown läuft. Die VVGNovelle im Fokus“ lautet ein Seminartitel – wie immer rein aus dem Blickwinkel des unabhängigen Vermittlers.
In diesem und im nächsten Jahr kommen auf die Versicherungsvermittler Veränderungen in einem nie dagewesenen Ausmaß zu, die die volle Aufmerksamkeit der Betroffenen erfordert. „In diesem Umfeld platzieren wir uns als Partner für alle unabhängigen Assekuranz- und Finanzvermittler auch wenn es um die erfolgreiche Umsetzung der VVG-Novelle im Vermittleralltag geht.
Letztlich profitieren sowohl die Verbraucher, die Versicherer und auch die Versicherungsvermittler von der qualitativ besseren Beratung und der steigenden Effizienz“ resümiert Markus Drews.
Über die Deutsche Makler Akademie (DMA)
Die DMA wurde als gemeinnützige Initiative am 30. November 2006 von zwölf Gesellschaften aus der Finanzdienstleistungsbranche gegründet. Namhafte Versicherer, Investmentfondsanbieter, Maklerverbände und weitere Gesellschaften, die als Dienstleister in der Assekuranz- und Finanzbranche tätig sind, beteiligen sich aktiv an der DMA.
Inzwischen hat sich der Kreis der Förderer auf 52 Mitglieder erweitert. Die Fördermitglieder unterstützen die DMA bei der Bereitstellung eines qualifizierten Weiterbildungsangebots. Diese Konstellation bringt Vorteile für beide Seiten: Mehr Bildung schafft mehr Qualität und in der Folge mehr Wachstum – sowohl beim Makler als auch bei den Produktpartnern.