Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 637419

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft Stadtwaldgürtel 81-83 50935 Köln, Deutschland http://www.lhr-law.de
Ansprechpartner:in Herr Arno Lampmann +49 221 27167330
Logo der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Persönlichkeitsrecht oder Interesse der Öffentlichkeit

(lifePR) (Köln, )
Prominente haben es auch nicht immer leicht. Nur allzu gerne breitet die Presse deren Privatleben auf dem Altar der Öffentlichkeit aus. Ob dabei Tatsachen oder nur wilde Gerüchte und Spekulationen veröffentlicht werden, ist für einige Medien dabei nicht immer so entscheidend. Hauptsache, die Verkaufszahlen stimmen.

Nicht alle Prominente lassen sich das gefallen und gehen gerichtlich gegen Medien vor, wenn diese ohne ihre Genehmigung über ihr Privatleben berichten. Zu ihnen zählt auch Comedy-Star Carolin Kebekus. Sie erlebte allerdings jetzt vor dem OLG Köln eine Niederlage.

Die Komikerin hatte die Berichterstattung eines Journalisten beanstandet. Der hatte spekuliert, dass Kebekus möglicherweise ein Verhältnis mit dem Kabarettisten Serdar Somuncu haben könnte. Dass die beiden ein Paar sind, hatte der Journalist nicht behauptet. Kebekus verlangte, dass die entsprechende Passage entfernt werde und hatte damit vor dem Landgericht Köln Erfolg. Hintergrund der “Heimlichkeiten” war, dass Somunco schon häufiger von Rechtsradikalen angefeindet wurde und Kebekus durch diese Berichterstattung auch gefährdet sein könnte.

Das OLG Köln kippte das erstinstanzliche Urteil jedoch. Denn inzwischen seien Dokumente öffentlich geworden seien, in denen der Nachname der Komikerin mit Somunco angegeben wurde und damit sogar von einer Eheschließung auszugehen sei. Da der Comedy-Star dies nicht entkräfte habe, könne die Ehe mit dem Kabarettisten als wahr unterstellt werden. Von daher habe der Journalist über eine Tatsache berichtet und keine Gerüchte gestreut, die die Privatsphäre verletzt hätten. Die Frage der Selbstöffnung könne in diesem Fall vernachlässigt werden. Das Gericht betonte in mündlichen Verhandlung, dass der beklagte Journalist letztlich Glück gehabt habe, dass tatsächlich eine Ehe bestand, wo er nur ein Verhältnis vermutete.

Das OLG schlug schließlich einen Vergleich zur Gesichtswahrung vor, über den die Parteien noch entscheiden müssen.

Prominente müssen es hin und wieder in Kauf nehmen, dass ihre Persönlichkeitsrechte hinter dem Interesse der Öffentlichkeit zurückstehen. „Das heißt aber nicht, dass die Medien die Privatsphäre nicht zu achten haben und Gerüchte streuen dürfen, wie sie wollen. Auch der Privatbereich von Prominenten ist geschützt. Sie können bei Verletzungen dieses Schutzbereichs dagegen vorgehen.“, sagt Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Presse- und Medienrechts.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.