Wer von einer Kontopfändung bedroht ist, kann sein Kontoguthaben seit dem 01.01.2012 nur noch schützen, indem er sein Konto in ein P-Konto umwandelt. Hierzu ist ein Antrag bei der kontoführenden Bank oder Sparkasse notwendig, dass das bestehende Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Jede Bank oder Sparkasse ist dann gesetzlich verpflichtet ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Ohne die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto wird das gesamte Kontoguthaben nach einer Pfändung an den Gläubiger überwiesen, unabhängig von der Herkunft (Hartz IV, Arbeitseinkommen, Kindergeld, Einkommen aus selbständiger Arbeit). Die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto muss spätestens innerhalb von 4 Wochen nach einer Pfändung erfolgen. Vor einer Pfändung kann das Konto jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden.
Welcher Freibetrag ist auf dem P-Konto geschützt?
Ist das Girokonto in ein P-Konto von der kontoführenden Bank oder Sparkasse umgewandelt worden, besteht automatisch ein Pfändungsschutz in Höhe von 1.045,04 € pro Monat. Bis zu dieser Höhe sind monatlich ein Guthaben und Zahlungseingänge vor einer Kontopfändung geschützt.
Wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen, kann der Pfändungsschutz auf dem P-Konto mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Mit einer P-Konto Bescheinigung kann ein weiterer Freibetrag für die Ehefrau/den Ehemann oder für Kinder auf dem P-Konto eingerichtet werden. Zusätzlich können weitere Freibeträge auf dem P-Konto bescheinigt werden, wenn Sozialleistungen für andere Personen auf das P-Konto gezahlt werden, auch wenn kein Verwandtschaftsverhältnis besteht (Patchwork-Familie). Mit der P-Konto Bescheinigung kann dann für die erste weitere Person ein Freibetrag in Höhe von 393,30 € und für jede weitere Person ein Freibetrag in Höhe von 219,12 € auf dem P-Konto eingerichtet werden.
Wie verhalte ich mich bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten?
Bei langfristige Zahlungsschwierigkeiten kann das P-Konto nur helfen den laufenden Lebensunterhalt vor Pfändungen zu schützen. Wenn die Schulden aber so hoch sind, dass Sie kurz- oder auch nicht mittelfristig zurückgezahlt werden können, sollte eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch genommen werden. Das P-Konto kann nur die Auswirkungen der Zahlungsschwierigkeiten mildern, sie jedoch nicht lösen.