„Viele Anleger werden aufatmen!“ – Nach Meinung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, der bereits zahlreiche Lombardium-Anleger vertritt, sind die behördlichen Sicherungsmaßnahmen ein Schritt in die richtige Richtung.
Dr. Pforr: „Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am 14.06.2016 Tatsachen geschaffen in dem von Vermutungen, Spekulationen und Unwägbarkeiten geprägtem Hamburger Pfandhaus-Skandal.“
Was war passiert? Im Verlaufe des Tages wurden die Geschäftsräume der LombardiumClassic 3 GmbH & Co KG in Hamburg von der Staatsanwaltschaft durchsucht und behördlichen Zwangsmaßnahmen unterzogen!
Endlich – wohl nicht zuletzt wegen der Gefahr im Verzug – wurden mit behördlichem Großaufgebot die Geschäftsräume durchsucht und Pfandgüter sichergestellt! Ein gewisser öffentlicher Druck war bereits durch Presseveröffentlichung gegeben.
Zumindest die sichergestellten Wertgegenstände dürften nun zu Gunsten der Gläubiger der Gesellschaft, und somit auch der Investoren, gesichert sein.
Dr. Pforr: „Jedem Anleger dürfte spätestens jetzt bewusst sein, dass etwas mit seiner Kapitalanlage nicht stimmt!“
Das schafft vor allem auch Sachverhaltsklarheit für den einzelnen Geldanleger hinsichtlich nunmehr als offensichtlich unzutreffend ersichtlicher Beruhigungsversuche der Gesellschaften aber auch diverser Anlagevermittler und vor allem auch einer Schutzgemeinschaft von Vermittlern vor Anlegerschadensersatzansprüchen!
Spätestens jetzt sollte jedem Anleger klar sein, dass akuter Handlungsbedarf zur Sicherung seiner Rechtsinteressen besteht.
Jedwede Zahlungsaufforderung sollte kritisch hinterfragt und einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden
Anleger sollten Kontakt zu ihren Anlagevermittler aufnehmen oder aufnehmen lassen, verbunden mit der Frage, wie es zum aktuellen Szenario kommen konnte und, ob – gutgläubiges Handeln des Vermittlers unterstellt – zumindest Versicherungsschutz zu Gunsten des geschädigten Anlegers besteht!
An die offensichtlich zumindest im Umgang mit Anlegergeldern wenig erfolgreiche Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft sei die Frage gestattet, warum sie die Zwangsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft zur Sachverhaltsaufklärung und Vermögenssicherung angeblich begrüßt? Schließlich könnte sie - strafrechtlich und/oder zivilrechtlich - für den Schaden verantwortlich selbst verantwortlich sein.
Solche behördlichen Zwangs- und Aufklärungsmaßnahmen sind nämlich nur dann nötig, wenn die dafür normalerweise zuständige Geschäftsleitung schlecht arbeitet, versagt oder ganz und gar betrügt, was wir nicht unterstellen aber aufgrund des hinreichenden Tatverdachts der Staatsanwaltschaft Hamburg auch nicht ausschließen können!
Die auf die konkreten Rechtsfragen des Hamburger Pfandhausskandals spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Pforr & Kollegen stehen, neben Dr. Pforr persönlich, betroffenen Anlegern für Rückfragen und die konkrete Vertretung der Anlegerinteressen zur Verfügung.
Wir gehen hierbei umfassend und konsequent zu Gunsten des Anlegers gegen die Beteiligungsgesellschaften sowie gegen Vermittler vor, unter besonderer Berücksichtigung der ggf. versicherungsgedeckten Beraterhaftung!