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KTG Agrar SE - Gläubigerversammlung am 06.10.2016 in Hamburg

(lifePR) (Bad Salzungen, )
Bei der Gläubigerversammlung der insolventen KTG Agrar SE wurden die Anleger mit den desaströsen Unternehmensstrukturen konfrontiert. Die Hoffnungen auf eine Insolvenzquote sind gering.

Am 06.10.2016 fand die Gläubigerversammlung der insolventen KTG Agrar SE im Congress Center in Hamburg statt. Frau Rechtsanwältin Vogt war für die Mandantschaft der Rechtsanwaltskanzlei Pforr und Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB zugegen.

Zur Erinnerung: Am 04.07.2016 hat der Vorstand der KTG Agrar SE, namentlich Herr Hofreiter, gemäß § 270 a InsO den Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt und Herr Denkhaus wurde zum vorläufigen Sachverwalter bestellt. Bereits eine Woche darauf hat Herr Hofreiter die Stellung des Vorstandes niedergelegt und Herr Ockelmann wurde als neuer Vorstand eingesetzt.

Am 01.09.2016 wurde das ordentliche Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Gläubigerausschuss von 8 Personen einberufen. Herr Denkhaus wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Eigenverwaltung wurde aufgehoben, was Seitens der Medien kritisch beäugt wurde. Der Insolvenzverwalter erklärte hierzu, dass die Eigenverwaltung zu Anfang notwendig und sinnvoll gewesen sei, da die Unternehmensstruktur der KTG Agrar SE zu undurchsichtig gewesen sei und man durch die Expertise des Unternehmens selbst Klarheit in das Firmengeflecht schaffen musste. Des Weiteren konnte man nur so die Fortführung des Agrarbereiches erreichen, welche zunächst im Vordergrund gestanden hat, um die laufende Ernte einzufahren und die neue Aussaat zu sichern.

Der Insolvenzverwalter bestellte zwei externe Unternehmen, die dazu beauftragt waren, eine Berichtsstruktur aufzubauen, die komplexe Konzernstruktur zu durchleuchten und eine belastbare Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit der KTG-Gruppe vorzulegen, auf deren Grundlage sodann über die Fortführung und Verwertung des Unternehmens entschieden werden konnte.

Das Unternehmen baute sich auf drei verschiedene Bereiche auf:
Zum einen auf dem Agrar Bereich mit 12 Standorten in Deutschland und zwei weiteren im Ausland, in Litauen und Rumänien, zum anderen auf den Energie-Bereich durch die KTG Energie AG mit rund 21 Biogasanlagen als Hauptaktionär mit 50,02 % der Aktienanteile sowie dem Food Bereich „Vom Feld auf den Teller“, der Mitte diesen Jahres quasi nicht mehr existierte und bereits veräußert wurde.

Herr Ockelmann sowie Herr Denkhaus sehen die Ursachen für den desaströsen Zustand des Unternehmens ganz klar in der katastrophalen Führung des Unternehmens. Vordergründig wurde hierbei die fehlende professionelle Unternehmungsstruktur genannt sowie die nicht kritisch hinterfragten und geprüften Investitionsprozesse. Als weitere Punkte wurde eine unangemessene Kostenstruktur, zu schnelles Wachstum sowie hohe Finanzierungskosten genannt.

Der Insolvenzverwalter erläuterte, dass Herr Hofreiter als ehemaliger Vorstand des Unternehmens keinen Kontrollen bei der Finanzierung unterstand und das Investitionen aus den Bauch heraus getätigt wurden, ohne auf die Wirtschaftlichkeit zu achten.

Man ist sich einig, dass aufgrund der Missachtung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung, die Organhaftung im weiteren Verfahren der Insolvenz eine bedeutende Rolle spielen wird. Sollte dabei die Haftpflichtversicherung des Unternehmens nicht greifen, steht man vor dem Problem, dass Herr Hofreiter über kein privates Vermögen verfügt, weil er aus einer früheren Insolvenz der Vollstreckung mehrerer Gläubiger ausgesetzt ist.
Das Unternehmen verfügt derzeit über ein geschätztes Vermögen von 47,3 Millionen Euro. Davon sind ungefähr 8 Millionen liquide, der Restwert ergibt sich aus vorhandenen Grundstücken, Betriebsausstattung, Beteiligungen in Deutschland und im Ausland, Forderungen sowie ein geschätzter Betrag aus Organhaftung in Höhe von 20 Mio. Euro.

Diesem Vermögen stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 445 Mio. Euro entgegen.

Es ist dem Insolvenzverwalter zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine quotale Schätzung etwaiger Auszahlungen an die Anleger anzugeben. Für das vermutlich 4 jährig andauernde Insolvenzverfahren werden 10 % und mehr an Auszahlungsquote angestrebt.

Es kam des Weiteren zur Wahl der Gläubigerversammlung. Diese sollte darüber entscheiden, ob der vorläufige 8-köpfige Gläubigerausschuss bestätigt wird. Nach Antrag aus der Gläubigerversammlung, dass der Ausschuss mit 8 Personen zu kostenintensiv sei und unnötig, sollte die Versammlung darüber entscheiden ob die Anzahl des Ausschusses auf 5 Personen minimiert wird. Dieser Antrag wurde angenommen und durch die Versammlung bestätigt. Sodann kam es zur Wahl des neuen Gläubigerausschusses, zu dem 11 Personen und Gesellschaften zur Wahl zur Verfügung standen. Nach einem langwierigen Wahlvorgang wurde die Hauptgenossenschaft Nord AG, die Deutsche Kreditbank AG, Herr Rechtsanwalt Heyer, die SdK Schutzgemeinschaft sowie die One Square Advisors zum Gläubigerausschuss gewählt.

Zudem musste die Versammlung über Fragen wie Delisting der Aktien KTG Agrar SE WKN AODN1J, der Anleihe 2011/2017 Biowertpapier II WKN A1H3VN sowie der Anleihe 2014/2019 Biowertpapier III WKN A 11 QGQ entscheiden, da mit der Listung weitere Kosten für die Schuldnerin entstehen und diese auf Null reduziert werden sollen sowie die Legung von Zwischenrechnungen durch den Insolvenzverwalter entschieden werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Pforr und Kollegen steht bezüglich des weiteren Vorgehens, insbesondere bei der Frage etwaiger Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung, Prospekthaftung oder form-und fristgemäße Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren gern zur Verfügung.

Mehr Informationen: http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/...

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