Wegen der besonderen Anziehungskraft auf Kinder wurde bereits 1999 der Verkauf von gefärbten und parfümierten, dünnflüssigen Lampenölen auf Paraffin- und Petroleumbasis verboten. Doch auch die ungefärbten und unparfümierten Öle gehören keinesfalls in Kinderhände. Schon geringste Mengen der Brennflüssigkeit reichen aus um irreversible Lungenschädigungen hervorzurufen, die in schweren Fällen sogar zum Tod führen können.
Beim Kauf sollte man deshalb immer Lampenölen auf pflanzlicher Basis oder solchen mit erhöhter Viskosität den Vorzug geben. Von diesen geht keine Gefahr der Lungenschädigung aus. Für den Verbraucher ist der Unterschied leicht erkennbar: Die Behältnisse der gefährlichen Öle sind mit einem orangefarbenen Gefahrensymbol versehen und tragen den Hinweis: „Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“. Eine gute Anschaffung sind auch Öllampen und Gartenfackeln, die nach der DIN EN 14059 hergestellt wurden. Solche Produkte besitzen einen Dochtschutz und einen gesicherten Einfüllverschluss.
Generell gilt für Eltern bei der Verwendung von Öllampen und Gartenfackeln, besondere Vorsicht walten zu lassen und insbesondere alle Gegenstände, die Lampenöle enthalten, gesichert und außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Die alljährlichen Vergiftungsmeldungen zeigen, dass immer noch viele Verbraucher sich der versteckten Gesundheitsgefahr für Kinder nicht bewusst sind. Alleine im Jahr 2006 kam es noch zu etwa 70, zum Teil schwersten Vergiftungsunfällen mit Kleinkindern. In den meisten Fällen hatten die Kinder aus den Öllampen oder Ölfackeln getrunken oder am Lampendocht geleckt.
Sollte ein Kind dennoch Lampenöle oder andere flüssige Brennstoffe getrunken haben, gilt: Kein Erbrechen auslösen! Erbrochenes, und damit das Öl, könnte beim Erbrechen in die Lungen eindringen. Sofort mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung setzen!
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Internet vom Verbraucherinformationssystem Bayern -VIS- unter www.vis.bayern.de/.