Die Region Hannover ist vom Verwaltungsgericht aufgefordert worden, bis Freitag, 11. Dezember, eine Erwiderung einzureichen. "Wir halten an unserer Auffassung fest, dass die Region bei der derzeitigen Rechtslage verpflichtet ist, den Rettungsdienst auszuschreiben", betonte Regionspräsident Hauke Jagau in der Regionsversammlung. Er verwies dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2008. Man habe aber dem Gericht gegenüber zugesagt, mit der Bekanntmachung der Ausschreibung zu warten, bis eine Entscheidung über die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gefallen sei.
"Wir gehen davon aus, dass das Verwaltungsgericht unsere Position bestätigt", sagte Jagau.
Der endgültige Beschluss zur Ausschreibung wird somit voraussichtlich im März 2010 fallen, wenn die Regionsversammlung das nächste Mal planmäßig tagt. Geplant ist, die Leistungen des Rettungsdienstes bundesweit für den Zeitraum ab dem 1.1.2011 für fünf Jahre auszuschreiben. "Mir gefällt die Unsicherheit für die Beschäftigten auch nicht, aber wir müssen uns an geltendes Recht halten", sagte Jagau. Andernfalls gehe die Region etwa das Risiko ein, von den Krankenkassen als Kostenträgern nicht mehr alle Kosten erstattet zu bekommen.