"Mit dem Ergebnis sind wir alles andere als zufrieden", sagte Ordnungsdezernentin Barbara Thiel von der Region Hannover. "Obwohl eine gesteigerte Sensibilität für den Jugendschutz zu erkennen ist, ist das Verkaufspersonal im Einzelhandel immer noch nicht konsequent genug bei der Alterskontrolle der jugendlichen Käuferinnen und Käufer." So haben sich 52 Kassiererinnen und Kassierer den Ausweis der Testkäufer zeigen lassen - und dennoch die Alkoholika verkauft. Die Regionsdezernentin ruft daher die Einzelhandelsunternehmen auf, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu schulen. "Wenn nötig, bieten wir dabei auch Unterstützung an", so Thiel.
Am leichtesten kamen die Jugendlichen - wie bei früheren Testkaufrunden auch - in Getränkemärkten an Spirituosen. Neun von 21 aufgesuchten Geschäften (43 Prozent) sind bei den Testkäufen durchgefallen. Bei der Quote der Verstöße liegen dagegen Supermärkte (31 Prozent), Kioske (32 Prozent) und Tankstellen (33 Prozent) in etwa auf gleicher Höhe.
Im Vergleich der Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Jugendschutzes der Region Hannover hat Neustadt in der sechsten Phase am schlechtesten abgeschnitten: Hier haben 58 Prozent der insgesamt zwölf kontrollierten Geschäfte Getränke wie Wodka oder Rum-Cola-Mischgetränke verkauft. In Hemmingen beträgt die Verstoßquote 50 Prozent, in Garbsen und Wunstorf jeweils 44 Prozent.
Am besten hat sich dagegen der Einzelhandel in Gehrden an den Jugendschutz gehalten: So hat die Testkäuferin in nur neun Prozent der aufgesuchten Geschäfte die Spirituosen erhalten. Auf Platz 2 der Statistik folgen Wennigsen, Burgwedel und Pattensen mit einer Verstoßquote von jeweils 18 Prozent, auf Platz 3 liegt Uetze mit 19 Prozent.
Die Testkäufe hat der gesetzliche Jugendschutz der Region Hannover mit zwei 16-jährigen Schülerinnen und einer 17-jährigen Regionsauszubildenden durchgeführt. Begleitet und unterstützt wurde das Team jeweils von der örtlichen Polizei. Zuständig ist der Jugendschutz für 15 Städte und Gemeinden in der Region Hannover, für die die Region die Jugendamtsaufgaben wahrnimmt.